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Petition 167291

Gesundheitswesen

Abschaffung der Hirntodbedingung für laufende Suizidfälle im Hinblick auf eine Organspende vom 08.05.2024

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für Personen, die sich einen Suizid wünschen und dafür bereits die Unterstützung eines Sterbehilfemediziners oder eines Sterbehilfevereins gesichert haben, also bereits auf dem sicheren Wege zum Suizid sind, das Hirntodkriterium für Organspender für nicht anwendbar erklärt wird. Hilfsweise soll solchen Personen eine rasche Organspende ermöglicht werden.

Begründung

Bekanntlich ist aufgrund des Urteils 2 BvR 2347/15 des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 der assistierte Suizid nicht mehr notwendig strafbar. Suizidwünschende sind nicht notwendig Organspendeverweigerer. Auch wenn sie regelmäßig schwer krank sind, folgt daraus nicht, dass keines ihrer Organe für die Organspende brauchbar ist. Aufgrund der Organknappheit wird zudem intensive Forschung betrieben, sogenannte marginale Organe besser einsetzbar zu machen um mehr Wartenden wenigstens eine Versorgung für einige Zeit anbieten zu können. Den Suizid vor die Organspende zu legen, ist suboptimal, ohne dass es einen vernünftigen Grund hierfür gäbe. So kann etwa die Verwendung von Natriumpentobarbital zu Atemausfall und damit zu ischämischen Schäden an den Organen führen. Die Petition fordert daher, für solche Fälle, die Entnahme von Organen bereits vor dem Auslösen des Suizids und damit des letztlich ohnehin sicheren Hirntods unter Allgemeinnarkose zu gestatten.
Findet sich hierfür keine Mehrheit, so sollte zumindest eine Lösung gefunden werden, dass unmittelbar nach dem Hirntod mit der Explantation begonnen werden kann, etwa indem Kliniken, die regelmäßig Explantationen vornehmen eine Zusammenarbeit mit Ärzten, die bei Suiziden assistieren, ermöglicht wird. Etwa sollte die gesetzliche Krankenversicherung Leistungen für einen Krankenhausaufenthalt zur Suiziddurchführung ebenso erbringen, wie für eine Heilbehandlung.

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