Text der Petition
Mit der Petition wird die Gleichstellung der privaten Altersvorsorge Selbständiger mit der gesetzlichen Altersvorsorge (DRV) gefordert zur Vermeidung von Nachteilen im Falle einer Insolvenz.
Begründung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Alterssicherung. Um seinen Lebensstandard auch im Alter halten zu können hat der Gesetzgeber im Zuge der Rentenreform bereits 2001 alle Bürger aufgefordert, zusätzlich eine private und betriebliche Altersvorsorge aufzubauen. Hauptberuflich Selbständige unterliegen gem. § 5 Abs. 5 SGB V nicht in jedem Fall der Pflicht, Beiträge zur gesetzlichen Pflichtversicherung zu leisten. Dem entsprechend besteht keine verlässliche Alterssicherung und es werden keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet. Daher müssen Selbständige auf anderem Weg für ihr Alter vorsorgen.
Angesichts der vielfältigen Formen der privaten Altersvorsorge, die sich an die individuellen Bedürfnisse anpassen lassen und der unterschiedlichen Vermögensausstattung während der Selbstständigkeit kann aus einer Vielzahl von Produkten zur privaten Altersvorsorge gewählt werden. In der Regel sind diese Versicherungsprodukte mit Erreichen der Regelaltersrente zuspruchsreif und dienen dem Beitragszahler vollumfänglich zur Alterssicherung.
Allerdings wird diese Regelung nicht anerkannt, wenn man sich in einem Insolvenzverfahren befindet. In diesem Falle ist eine private Rentenversicherung nur gesichert, wenn man gem. §168 Abs. 3 VVG einen Pfändungsschutz vereinbart. Es ist m. E. aber fraglich ob im Falle einer Insolvenz der erste Gedanke dem Pfändungsschutz der privaten Altersvorsorge gilt.
Im Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz sollte hier dringend nachgebessert werden. Dem Selbstständigen muss zumindest für die Jahre der Selbstständigkeit ein vergleichbares Rentenvolumen zur Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung angerechnet werden. Voraussetzung hierfür sollten ggf. nachweisbare regelmäßige Beitragszahlungen in die private Rentenversicherung sein. Es kann nicht im Sinne der Solidargemeinschaft sein, dass Selbstständigen aufgrund einer Insolvenz private Vorsorgeleistungen abgesprochen werden und sie dann später im Alter auf Kosten der Steuerzahler Grundsicherung beanspruchen.