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Petition 167472

Abstammungsrecht

Rechtliche Gleichheit der Geschlechter im Bereich Kinderwunsch für homosexuelle Paare vom 13.05.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird eine rechtliche Gleichheit der Geschlechter im Bereich Kinderwunsch für homosexuelle Paare gefordert.

Begründung

Art. 3 des GG besagt:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männer und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, (...) benachteiligt oder bevorzugt werden. (...)

Im Bereich des Kinderwunsches für homosexuelle Paare empfinde ich diesen Gleichberechtigungsgrundsatz als nicht erfüllt.

Nach aktueller Rechtslage kann sich ein lesbisches Paar in Deutschland den Kinderwunsch erfüllen lassen. Hierfür stehen Kinderwunschkliniken/ Samenspendebanken etc. zur Verfügung. Dieser Rechtsstand ist wertvoll und steht nicht hier zur Diskussion. Eine Behandlung von Männerpaaren ist in Deutschland hingegen nicht möglich, da bspw. eine Leihmutterschaft durch das Embryonenschutzgesetz verboten ist.

Wenn sich eine Frau -fremde- Spermien zum Kinderwunsch einsetzen lassen darf (hier mit teils Auswahlverfahren/ Voraussetzungen an den Erzeuger),- warum darf dann ein Mann sein Spermium nicht in eine -fremde- Frau zum Austragen des pot. Kindes einsetzen lassen(, wenn sich die Leihmutter damit einverstanden zeigt).

Warum schafft Deutschland hierfür keine Rechtslage, sondern lässt Männer über andere Länder eine Leihmutterschaft beginnen?

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