Text der Petition
Mit der Eingabe wird eine neue Einordnung von Präzisionsschleudern im Waffengesetz gefordert.
Begründung
Das deutsche Waffengesetz, kurz WaffG, verbietet jeglichen Umgang mit sogenannten "Präzisionsschleudern". Diese sind in Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 wie folgt definiert:
"Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern), sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände."
Während gewöhnliche Zwillen frei zum Kauf, Besitz und sogar Führen zugelassen sind, drohen für den Besitz von Zwillen mit Armstütze Strafen von bis zu 3 Jahren Haft.
Dies erscheint unlogisch, da derartige Stabilisierungsvorrichtungen in erster Linie die Präzision der Waffe erhöhen, jedoch keinen direkten Einfluss auf die Schussstärke haben; Diese ist hauptsächlich von verwendetem Munitionstyp und Zugbändern abhängig.
Die Inkonsistenz innerhalb des WaffG wird besonders deutlich im Vergleich zu Armbrüsten;
Diese dürfen ab 18 Jahren frei gekauft und geführt werden (mit Ausnahme öffentlicher Plätze und Waffenverbotszonen).
Vor diesem Hintergrund scheint das WaffG in seiner aktuellen Fassung sich selbst zu widersprechen; Es steht ohne Zweifel fest, dass von Armbrüsten eine größere Gefahr ausgeht als von Präzisionsschleudern.
Wir fordern eine neue, sinnvollere Einordnung von Präzisionsschleudern im WaffG, um diese Inkonsistenz zu korrigieren.
Hierfür schlagen wir vor, Präzisionsschleudern einen ähnlichen Status zuzuweisen wie Armbrüsten; legaler Besitz ab 18 und Führung unter gewissen Bedingungen.