Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, den Betrieb von Normalladestationen (max. 22 kW AC) für Bürger und Eigentümergemeinschaften von der Pflicht zur gewerblichen Anmeldung zu befreien und die aus dem Verkauf des Ladestromes sich ergebenden Umsätze als Liebhaberei von der Besteuerung auszunehmen. Ladepunkte sollen lediglich bei der Netzagentur bzw. beim Netzbetreiber gemeldet werden, um den Errichtungsprozess zu entbürokratisieren.
Begründung
Die Verkehrswende und die Elektromobilität erfordern ein dichtes Netz öffentlicher Ladestationen in den Wohngebieten um es Menschen, die über keine eigene Ladeinfrastruktur verfügen, die Teilnahme an Elektromobilität überhaupt erst zu ermöglichen.
AC-Ladestationen, die öffentlich betrieben werden sollen erfordern eine höhere Investition (Eichrechtskonformität, RFID und OCPP Fähigkeit, Markierung, Zugänglichkeit), sodass bei der Installation mehrfach höhere Kosten auftreten, als an einer rein privat genutzten Wallbox. Durch den hohen administrativen Aufwand einer einzelnen Ladestation ist es für Betreiber, insbesondere die, die nur eine geringe Anzahl (1-2) Ladepunkte betreiben wollen, unmöglich die Kosten wieder zu gewinnen. Daher unterbleibt der Ausbau der Ladeinfrastruktur zum wohnortnahen Laden. Gewerbliche Anbieter konzentrieren sich stattdessen auf den Ausbau der DC-Ladeinfrastruktur (HPC) in Gewerbegebieten und an den Verkehrsachsen.
Die geringen Erträge, die sich aus dem Betrieb einer solchen AC-Ladestation ergeben, stehen nun in keinem Verhältnis zu den Kosten einer steuerlichen Erfassung und die Genehmigungsprozesse wirken zudem prohibitiv.
Für Besucher der Wohnimmobilie, Pflegedienste, Handwerker und Bewohner der fußläufigen Umgebung ist es aber von überragendem öffentlichen Interesse in einem Wohngebiet eine gut verfügbare, preislich attraktive Ladestromversorgung vorzufinden, wollen sie elektrisch mobil sein.
Eine ökonomische Rechtfertigung für Elektromobilität erfordert wiederum, dass sich ein Markt für Ladestrom herausbildet, dies kann aber nur durch den Markteintritt einer möglichst großen Anzahl verschiedener Anbieter erfolgen, sonst bildet sich ein Monopol heraus.
Da ein Ladevorgang an eine AC-Ladesäule mit meist 11 kW oder auch 22 kW Ladeleistung mehrere Stunden dauert (oft 5 Stunden bzw. über Nacht) ist eine Konkurrenz zu gewerblichen Ladestationen (mit Gewinnerzielungsabsicht), die überwiegend mit DC-Ladern ausgestattet sind, nicht zu erwarten. Daher ist kein Rückgang des Ausbaus der derzeit geplanten und auch öffentlich geförderten Ladeinfrastruktur zu erwarten.
In vielen Wohngebieten mangelt es zudem an geeigneten öffentlichen Flächen um in größerem Umfang Ladestationen zu errichten.
Öffentlich zugängliche Ladestationen gemäß Ladesäulenverordnung auf privatem Grund zu errichten ist daher eine Möglichkeit der Elektromobilität hier zum Durchbruch zu verhelfen. Die Bundesnetzagentur schrieb auf Anfrage "..Im Regelbereich der Ladesäulenverordnung ist es privaten Eigentümern mithin möglich, dass zu einem Ladepunkt gehörende Parkflächen öffentlich zugänglich gemacht werden..."
Es ist erschreckend, wie viele Leute meinen, sie könnten dann auf "eigenem Grund" Geld verdienen, aber dann keine Steuern zahlen wollen ...
Also mit anderen Worten, man will auf Privatgelände eine private Elektrotankstelle für die Öffentlichkeit betreiben. Und das dann ohne jeglichen sonstigen Regeln. Inklusive Steuern zahlen, sich das genehmigen lassen, u.v.a.m.
Und natürlich "Klimarettung" und "Entbürokratisierung" als Feigenblättchen.
Ja, ein dichtes Netz öffentlicher Ladestationen. An "privatem Gelände" ist aber rein gar nichts öffentlich.
Ob die teutsche Verkehrswende als auch E-Mobilität am Ende wirklich das Gelbe vom Ei sein werden, das darf aber aktuell bezweifelt werden.
Teilnehmen an der E-Mobilität können vor allem jene, die eh schon haben. Also Haus, Auto, Garage, noch'n Auto, ...
Ach, die "Kunden" bescheißen will man auch noch, von wegen Ausnahme von der Eichpflicht?
Zugänglichkeit ist eine gute Idee. Nein, sogar Voraussetzung. Immerhin will man die Ladestation ja der Öffentlichkeit zur Nutzung andienen ...
Wenn bei einem Geschäft "unmöglich die Kosten wieder zu gewinnen" sind, dann lässt man das Geschäft eben sein. So einfach ist das. Zudem, "die Kosten wieder zu gewinnen" ist das Gegenteil von "Liebhaberei".
Völlig irrelevant. Außer natürlich für jene, die auf Kosten Anderer "das Klima retten" wollen.
Das ist vor allem für vollkasko-gepamperte LOHAS-Besucher der Fall. Alle Anderen können prima damit umgehen. Aber Gott bewahre, der Klempner fährt in der grün durchsetzten EFH-Siedlung mit dem Diesel-Sprinter vor. Schreck! Geht gar nicht!
Wieso braucht eine fußläufige Umgebung überhaupt motorisierte Mobilität? Schon wieder ein Widerspruch in sich. Und wo soll da das öffentliche Interesse sein? Und das auch noch überragend?
Und ja, wer da wohnt, der muss natürlich jeden Cent sparen ... und ich rate mal, die Kosten will man sicher auch zu 100% absetzen von der Steuer, richtig? Am liebsten mit einer Sonder-AfA von 200% - Jedes Jahr für 100 Jahre?
Wenn es das nicht von alleine tut, dann gibt es keine ökonomische Rechtfertigung. Dann ist das lediglich nur noch eine Subvention.
Noch ein Punkt, nicht der Betreiber dieser Min-E-Tankstelle ist der Anbieter, sondern dessen Stromlieferant.
Und jetzt wird's spannend. Also, stellen wir uns mal vor ...
Was aber kein Problem ist. Weil die Anwohner sich einen "größeren Umfang Ladestationen" eh verbitten werden.
Nur dass diese LSV nur etwas zur elektrischen Installation an sich sagt. Nicht abgedeckt sind da:
Ich stelle mir gerade vor, jemand stellt sich einen 1000-Liter-Tank in die Einfahrt und verkauft von da aus Benzin ... gleiches Prinzip ...