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Petition 168168

Elektromobilität

Vereinfachtes Procedere und Verzicht auf Besteuerung bei öffentlich zugänglichen AC-Ladestationen auf privatem Grund vom 27.05.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, den Betrieb von Normalladestationen (max. 22 kW AC) für Bürger und Eigentümergemeinschaften von der Pflicht zur gewerblichen Anmeldung zu befreien und die aus dem Verkauf des Ladestromes sich ergebenden Umsätze als Liebhaberei von der Besteuerung auszunehmen. Ladepunkte sollen lediglich bei der Netzagentur bzw. beim Netzbetreiber gemeldet werden, um den Errichtungsprozess zu entbürokratisieren.

Begründung

Die Verkehrswende und die Elektromobilität erfordern ein dichtes Netz öffentlicher Ladestationen in den Wohngebieten um es Menschen, die über keine eigene Ladeinfrastruktur verfügen, die Teilnahme an Elektromobilität überhaupt erst zu ermöglichen.
AC-Ladestationen, die öffentlich betrieben werden sollen erfordern eine höhere Investition (Eichrechtskonformität, RFID und OCPP Fähigkeit, Markierung, Zugänglichkeit), sodass bei der Installation mehrfach höhere Kosten auftreten, als an einer rein privat genutzten Wallbox. Durch den hohen administrativen Aufwand einer einzelnen Ladestation ist es für Betreiber, insbesondere die, die nur eine geringe Anzahl (1-2) Ladepunkte betreiben wollen, unmöglich die Kosten wieder zu gewinnen. Daher unterbleibt der Ausbau der Ladeinfrastruktur zum wohnortnahen Laden. Gewerbliche Anbieter konzentrieren sich stattdessen auf den Ausbau der DC-Ladeinfrastruktur (HPC) in Gewerbegebieten und an den Verkehrsachsen.
Die geringen Erträge, die sich aus dem Betrieb einer solchen AC-Ladestation ergeben, stehen nun in keinem Verhältnis zu den Kosten einer steuerlichen Erfassung und die Genehmigungsprozesse wirken zudem prohibitiv.
Für Besucher der Wohnimmobilie, Pflegedienste, Handwerker und Bewohner der fußläufigen Umgebung ist es aber von überragendem öffentlichen Interesse in einem Wohngebiet eine gut verfügbare, preislich attraktive Ladestromversorgung vorzufinden, wollen sie elektrisch mobil sein.
Eine ökonomische Rechtfertigung für Elektromobilität erfordert wiederum, dass sich ein Markt für Ladestrom herausbildet, dies kann aber nur durch den Markteintritt einer möglichst großen Anzahl verschiedener Anbieter erfolgen, sonst bildet sich ein Monopol heraus.
Da ein Ladevorgang an eine AC-Ladesäule mit meist 11 kW oder auch 22 kW Ladeleistung mehrere Stunden dauert (oft 5 Stunden bzw. über Nacht) ist eine Konkurrenz zu gewerblichen Ladestationen (mit Gewinnerzielungsabsicht), die überwiegend mit DC-Ladern ausgestattet sind, nicht zu erwarten. Daher ist kein Rückgang des Ausbaus der derzeit geplanten und auch öffentlich geförderten Ladeinfrastruktur zu erwarten.
In vielen Wohngebieten mangelt es zudem an geeigneten öffentlichen Flächen um in größerem Umfang Ladestationen zu errichten.
Öffentlich zugängliche Ladestationen gemäß Ladesäulenverordnung auf privatem Grund zu errichten ist daher eine Möglichkeit der Elektromobilität hier zum Durchbruch zu verhelfen. Die Bundesnetzagentur schrieb auf Anfrage "..Im Regelbereich der Ladesäulenverordnung ist es privaten Eigentümern mithin möglich, dass zu einem Ladepunkt gehörende Parkflächen öffentlich zugänglich gemacht werden..."

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