Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass sich die Unterhaltsberechnung des Jugendamtes für volljährige Kinder auf den Mindestsatz von 100 Prozent beschränkt.
Begründung
Ab Volljährigkeit sollte das Jugendamt nur bis zum Mindestunterhalt von 100% über die Finanzen der Eltern "verfügen" dürfen. Die Eltern haben ab Volljährigkeit des Kindes keinerlei Mitbestimmungsrecht mehr, also sollte auch niemand darüber bestimmen dürfen, ob Eltern ihrem Kind mehr als 100% Unterhalt zu zahlen haben. Studenten sind zwar verpflichtet, BAföG zu beantragen, welches die Eltern dann von ihrem zu zahlenden Unterhalt abziehen dürfen. Jedoch kommt es nicht zur BAföG-Zahlung, wenn der Student bereits genügend Unterhalt von den Eltern erhält.