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Diskussion zur Petition 168874

Fahrradverkehr

Verbot von Fahrradfahren auf Landstraßen vom 07.06.2024

Diskussionszweig: Verkehrsunterricht statt Fahrverbote für Andere

Moovi | 07.07.2024 - 12:17

Verkehrsunterricht statt Fahrverbote für Andere

Anzahl der Antworten: 5

Wenn ich die Petition richtig verstehe geht sie davon aus, dass die hohe Geschwindigkeit des Kraftverkehrs eine Gefahr für den Radverkehr auf der Landstraße ist. Dies gelte auch, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten werde. Daher müsse das Radfahren auf Landstraßen verboten werden.

Zunächst zum Argument der Geschwindigkeit: Es gilt aus gutem Grund § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Demnach darf nur so schnell gefahren werden, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird und innerhalb der übersehbaren Strecke (bzw. innerhalb der halben Strecke bei sehr schmalen Fahrbahnen) gehalten werden kann. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus § 3 Absatz 3 stVO ist genau das: Die obere Grenze, die auch bei günstigsten Bedingungen nicht überschritten werden darf. Sie kann durch örtliche Anordnungen weiter beschränkt werden. Zur Begründung verweise ich auf die Begründung der StVO. Die entscheidende Frage ist, ob sich alle an diese Regeln erinnern können und wer sich noch daran hält.

Die Ausführungen zur Benutzung der Fahrbahn offenbaren meines Erachtens eine gravierende Unkenntnis der Verkehrsregeln, insbesondere § 2 Absatz 4 StVO. Zu dem "generell extremen Fehlverhalten" mache ich die Beobachtung, dass dieses auf Landstraßen insbesondere von PKW-Fahrern an den Tag gelegt wird. Hierzu ein Beispiel:

In meinem letzten Urlaub befuhr ich die Landstraßen L 583 und L 546 zwischen Stadtoldendorf und Lüthorst. Beide Landstraßen haben keinen baulich getrennten Radweg, sind aber Teil des Radwegs Deutsche Einheit (Etappe von Höxter nach Einbeck). Besondere Rücksicht und Regeltreue habe ich von LKW-Fahrern erfahren. Im Gegensatz dazu wurde ich von PKW-Fahrern häufig trotz Gegenverkehr überholt (wobei die Mittellinie überfahren wurde) und überholt, obwohl aufgrund einer Kurve die davor liegende Strecke nicht einsehbar war. Vom nötigen, seitlichen Abstand (§ 5 Absatz 4 StVO) ganz zu schweigen. Dabei bin ich mir sehr wohl bewusst, dass beide (der/die Überholende und der/die Überholte) immer in einer unangenehmen Situation sind. Das entschuldigt aber nicht das Fehlverhalten.

Daher ein Gegenvorschlag, der an einer ganz anderen Stelle ansetzt: Einen modernen Verkehrsunterricht im Sinne des § 48 StVO durchführen. Dieser könnte mit Beispielen aus dem realen Unfallgeschehen arbeiten, bei dem auch ein vermeintliches "Kavaliersdelikt" wie überhöhte Geschwindigkeit gravierende Folgen hatte. Um den Verwaltungsaufwand und den Aufwand für die Teilnahme zu verringern, könnte der Verkehrsunterricht mit Hilfe eines digitalen Selbstlern-Kurses erteilt werden (Video-Lektionen, Selbsttests zum Verständnis des gelernten, Abschlusstest mit Multiple-Choice-Fragen). Das würde nicht nur dem Fehlverhalten von Fahrradfahrern entgegen wirken, sondern alle Menschen betreffen, die am Verkehr teilnehmen und Regeln häufig oder in gravierender Art und Weise übertreten.

Wer möchte, kann in seiner Forderung noch weiter gehen: Für Führerscheininhaber sollte der Verkehrsunterricht spätestens alle 4 bis 5 Jahre verpflichtend sein. Dabei sollte nicht nur auf geänderte Verkehrsregeln eingegangen, sondern auch das Wissen in Erster Hilfe aufgefrischt werden. Spätestens hier sollte sich jede Führerscheininhaberin und jeder Führerscheininhaber selbst fragen, ob er oder sie in der Lage wäre bei einem Unfall Erste Hilfe zu leisten. Schließlich war eine entsprechende Bescheinigung, diese Kenntnisse und Fähigkeiten zu besitzen, auch mal Pflicht bei dem Erwerb des Führerscheins.
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