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Petition 169167

Abmahnwesen

Änderung des Ablaufs und der Bedinungen für Abmahnungen vom 11.06.2024

Text der Petition

Änderung des Ablaufs und der Bedinungen für Abmahnungen.
Mit der Petition wird gefordert, dass Abmahnungen zu abmahnungsrelevanten Umständen zunächst komplett kostenfrei erfolgen sollten und erst, wenn sie nicht binnen 14-tägiger Frist beseitigt werden, mit Kostennoten belegt werden können.
Die Kosten für eine Abmahnung nach 14 Tagen sollten bei 25,- € gedeckelt werden, um dem Entstehen weiterer Abmahnvereine und -kanzleien entgegenzuwirken.

Begründung

Ein kleines Versehen kann ein Unternehmen tausende von Euro kosten. Die Kosten des Abmahnenden und die Gerichtskosten belaufen sich mindestens auf 1.500 - 3.000 EUR. Diese Kosten stehen in keiner Relation zu dem Wettbewerbsschaden (bzw. angeblichen "-vorteil"), der bei Abmahnungen gerne geltend gemacht wird.
Für einen einfachen Schreibfehler oder einen kleinen Irrtum solch horrende "Kosten" aufzurufen, halte ich für absolut unverhältnismäßig. Die Tatsache, daß die Kosten für das Auffinden von Fehlern in jedem Fall bezahlt werden müssen, hat zu einer regelrechten Abmahnbranche geführt. Es kann nicht der Zweck eines Regulierungswerkzeug sein, Anwaltskanzleien und "Vereine" zu finanzieren, die sich darauf spezialisiert haben, vor allem kleine Unternehmen finanziell abzustrafen. Aber genau das passiert.
Würde man gesetzlich regeln, dass ein Wettbewerbsverstoß z.B. in einem Onlineshop innerhalb von 2 Wochen zu entfernen ist, ohne das Kosten entstehen - also auch 0hne Kostennote vom Abmahner! - wäre dies ein faires Miteinander und die Gerichte wären nicht mit derartigen Lappalien beschäftigt. Weiterhin führt das Versenden von Unterlassungen dazu, dass sich unbedarfte Jungunternehmer einem Abmahner über Jahre ausliefern und finanziell ruiniert werden, wenn ein zweiter Fehler passiert.

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