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Diskussion zur Petition 169507

Straßenverkehrs-Ordnung

Verbot von Geschwindigkeitserhöhungen für Strecken von einem Kilometer oder weniger vom 16.06.2024

Diskussionszweig: Ablehnung!

Heinz 548 | 16.07.2024 - 12:40

Ablehnung!

Anzahl der Antworten: 11

>> Niemand ist verpflichtet bei Aufhebung einer Geschwindigkeitsbeschränkung zu beschleunigen um die max. zugelassene Höchstgeschwindigkeit zu erreichen.

>> Eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf kurzen Distanzen kann dazu genutzt werden langsam fahrende Fahrzeuge sicher zu überholen. In vielen Fällen wird extra hierfür eine dritte Überholspur eingerichtet.

>> Die Setzung einer Geschwindigkeitsbeschränkung oder die Aufhebung einer solchen, ist grundsätzlich nach örtlichen Gegebenheiten und Ermessen zu prüfen und zu entscheiden und kann nicht Grundlage einer Staatsräson sein.
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