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Petition 169749

Bundeszentralregister

Änderung oder Abschaffung von § 30a Absatz 2 des Bundeszentralregistergesetzes vom 21.06.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Änderung oder Abschaffung von § 30a Absatz 2 des Bundeszentralregistergesetzes gefordert, so dass die aufwändige Erstellung von Bescheinigungen seitens Vereinen und Jugendhilfeträgern an Personen, die zur dortigen Vorlage ein erweitertes Führungszeugnis beantragen müssen, im Sinne des Bürokratieabbaus entfällt.

Begründung

Jeder Sportverein, jede Kirchengemeinde, jede Jugendhilfeeinrichtung darf Personen (SGB VIII) erst beschäftigen, wenn diese ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Gut. Doch diese Personen können das erweiterte Führungszeugnis nicht beantragen, ohne eine Bescheinigung des Trägers vorzulegen. Dies verzögert die Prozesse und ist aufwändig.
Die Behörden mögen mündigen Bürger*innen glauben, dass sie ein solches erweitertes Führungszeugnis benötigen auf deren eigenen Antrag hin. Letztlich werden auch erweiterte Führungszeugnisse an die Postanschrift der Antragsteller geschickt und müssen mit Euro 13 bezahlt werden. Das Erfordernis der "schriftlichen Aufforderung" sollte hier entfallen!

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