Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass der § 14 Absatz 1 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) dahingehend ergänzt wird, dass Befristungen mit Sachgrund hintereinander beim gleichen Arbeitgeber maximal nur dreimal möglich sind.
Begründung
In Deutschland gibt es viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die immer wieder von ihrem Arbeitgeber befristete Arbeitsverhältnisse angeboten bekommen. Sehr oft, wie beispielsweise an den Universitäten und Hochschulen, auch fünf- und zehnmal hintereinander. Bisher gibt es keine Grenzen.
Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nicht planen. Sie können keine Wohnung anmieten und wegen der Unsicherheit keine Familie gründen.
Solche prekären Beschäftigungsverhältnisse (Befristung mit Sachgrund) müssen eingeschränkt werden.
In Anlehnung an die Befristungen ohne Sachgrund muss bei dreimal hintereinander Schluss sein.