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Petition 170563

Telemediengesetz (TMG) / Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Regelung zur Namensnennung im Webseiten-Impressum vom 12.07.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Option für den im Personalausweis eingetragenen Künstlernamen statt Klarnamen im Webseiten-Impressum für Nichtkommerzielle gefordert.

Begründung

Die auf Webseiten herrschende Impressumspflicht wird häufig im nichtkommerziellen Bereich missachtet, da sie aktuell verlangt, den Klarnamen anzugeben, was für viele aktive Menschen, die sich um ihre Privatsphäre sorgen, keine Option ist.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für den nichtkommerziellen, maximal durch Spenden finanzierten Bereich im Personalausweis eingetragene Künstlernamen der Impressumspflicht genügen.
Im amtlichen Personalausweis können lediglich überregional bekannte Künstlernamen eingetragen werden, sodass ausgeschlossen ist, dass en masse Künstlernamen in Impressen landen.

Durch Verabschiedung dieser Petition ist mit einem leichten Anstieg der Postfächer zu rechnen, die der Filialnetz-Pflicht zu Gute kommt und sicherstellt.

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