Text der Petition
Umsatzsteuer-Befreiung für freischaffende Musiker und Musikpädagogen muss bleiben!
Begründung
Es erfüllt mich mit Sorge, dass der von Privatlehrern erteilte Musikunterricht mit Umsatzsteuer belegt werden soll. Bisher war eine Umsatzsteuer-Befreiung vorgesehen, und dies trägt der Tatsache Rechnung, dass Instrumentallehrer bei weitem nicht die Honorare verlangen können, die in anderen freien Berufen üblich sind, wie z.B. bei Handwerkern, Rechtsanwälten und ähnlichen.
Die Folge wäre, dass weit höhere Honorare verlangt werden müssten, was den Unterricht für weite Teile der Gesellschaft unerschwinglich machen würde; dadurch wären letztendlich viele freischaffende Musiker in ihrer Existenz bedroht.
Es steht auch in keinem Verhältnis dazu, dass es Musikschulen in kommunaler und länder-hoheitlicher Trägerschaft gibt, die mit Steuermitteln unterstützt werden, damit sich eben jede Familie Musik- und Instrumentalunterricht für ihre Kinder leisten kann. Abgesehen davon, dass regelmäßig Spitzenleistungen bei "Jugend Musiziert" verzeichnet werden können, trägt musikalische Bildung viel zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei, einfach dadurch, dass sich Menschen aus ganz unterschiedlichen Schichten der Gesellschaft zum gemeinsamen Musizieren treffen.
Darüber hinaus ist jetzt schon ein Rückgang der Studierenden für die Studiengänge der Musikpädagogik an Musikhochschulen zu verzeichnen. Die sich verschlechternden Berufsbedingungen werden zu einem weiteren Rückgang führen.
Bitte erhalten Sie die Umsatzsteuer-Befreiung für freiberuflich tätige Musiker und Musikpädagogen!