Text der Petition
Umsatzsteuer-Befreiung für freischaffende Musiker und Musikpädagogen muss bleiben!
Begründung
Es erfüllt mich mit Sorge, dass der von Privatlehrern erteilte Musikunterricht mit Umsatzsteuer belegt werden soll. Bisher war eine Umsatzsteuer-Befreiung vorgesehen, und dies trägt der Tatsache Rechnung, dass Instrumentallehrer bei weitem nicht die Honorare verlangen können, die in anderen freien Berufen üblich sind, wie z.B. bei Handwerkern, Rechtsanwälten und ähnlichen.
Die Folge wäre, dass weit höhere Honorare verlangt werden müssten, was den Unterricht für weite Teile der Gesellschaft unerschwinglich machen würde; dadurch wären letztendlich viele freischaffende Musiker in ihrer Existenz bedroht.
Es steht auch in keinem Verhältnis dazu, dass es Musikschulen in kommunaler und länder-hoheitlicher Trägerschaft gibt, die mit Steuermitteln unterstützt werden, damit sich eben jede Familie Musik- und Instrumentalunterricht für ihre Kinder leisten kann. Abgesehen davon, dass regelmäßig Spitzenleistungen bei "Jugend Musiziert" verzeichnet werden können, trägt musikalische Bildung viel zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei, einfach dadurch, dass sich Menschen aus ganz unterschiedlichen Schichten der Gesellschaft zum gemeinsamen Musizieren treffen.
Darüber hinaus ist jetzt schon ein Rückgang der Studierenden für die Studiengänge der Musikpädagogik an Musikhochschulen zu verzeichnen. Die sich verschlechternden Berufsbedingungen werden zu einem weiteren Rückgang führen.
Bitte erhalten Sie die Umsatzsteuer-Befreiung für freiberuflich tätige Musiker und Musikpädagogen!
Ich gehe nicht davon aus, dass die Frage Umsatzsteuer oder nicht, davon abhängt, welche Honorare ein Anbieter verlangen kann.
Für den Gesamtumsatz gilt der Steuersatz für sog. Kleinunternehmer
Weitaus höher?
Unerschwinglich?
Wie groß ist denn der Anteil der "weiten Teile der Gesellschaft" der jetzt seine Kinder noch unterrichten lässt? Und wie groß der Anteil derer, die wenig Geld haben und jetzt noch Privatunterricht nehmen?
Der allgemeinen Erfahrung nach, ist die Klientel auch jetzt im reduzierten Steuersatz eher wenig im Bereich Musik, Ballett und Co vertreten.
Und die Existenz der freischaffenden Musiker ist auch jetzt schon alles andere als gesichert, im Allgemeinen.
Und:
Vielleicht mal ausrechnen wie sich 19% auf das bisherige Honorar auswirkt? Nicht davon täuschen lassen, dass in der Gastronomie für Wiedereinführung von 7 auf 19% nunmehr 50% Aufschlag auf die Preise erfolgt ...
Wenn die Musikstunde 20 euro gekostet hat, sind wir bei einem Aufschlag von 19% bei 23,80 Euro. 3,80 euro mehr macht einen Preis nicht gleich unerschwinglich.
Bei 50 Euro sind es 59,50 euro. Der Preis eines Päckchens Zigaretten, für das sich ja offensichtlich in bestimmten Teilen der Gesellschaft das Geld findet.
Und wer bislang schon 100 Euro bezahlt hat, wenn es so hoch ist, der wird auch weitere 19 euro erübrigen können.