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Petition 171201

Wahlrecht

Nachbesserung der Wahlrechtsreform vom 02.08.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Nachbesserung der Wahlrechtsreform infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gefordert.

Begründung

Die entscheidende Frage ist, ob man darauf Wert legt, dass jeder Wahlkreis mit einem Abgeordneten im Bundestag vertreten ist. Falls man diese Frage mit Nein beantwortet, sollte man konsequent sein und zu einem reinen Verhältniswahlrecht übergehen.

Beantwortet man die Frage aber mit Ja, kann es nicht sein, dass einzelnen Wahlkreisen das Privileg, im Bundestag vertreten zu sein, verwehrt wird, weil sich deren Kandidaten ein zu enges Rennen geliefert haben. Stattdessen sollte, falls der Wahlkreisgewinner wegen eines nicht ausreichenden Zweitstimmenanteils seiner Partei das Direktmandat nicht bekommen kann, dieses an den zweitplatzierten Kandidaten gehen (bzw. den drittplatzierten, falls auch der zweitplatzierte nicht in Frage kommt, usw.). Dem Einwand, es sei undemokratisch, wenn der Zweitplatzierte dem Erstplatzierten vorgezogen wird, kann mit dem Argument begegnet werden, dass es erstens der Demokratie keinen Abbruch tut, wenn statt eines Kandidaten von der Landesliste ein Wahlkreiskandidat der selben Partei in den Bundestag einzieht (denn die durch das Zweitstimmenergebnis bestimmte Sitzverteilung bleibt ja gleich), und zweitens auch das bisher angewandte Verfahren nicht ganz dem Idealtyp eines demokratischen Wahlverfahrens entspricht, denn dafür wäre es erforderlich, falls der Stimmenanteil sämtlicher Kandidaten im Wahlkreis unter 50 % bleibt, eine Stichwahl zu veranstalten. (Dies soll aber keinesfalls ein Plädoyer für die Einführung einer Stichwahl sein, denn die Legitimation deren Ergebnisses wäre vermutlich durch eine sehr geringe Beteiligung beeinträchtigt.)

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