Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, § 11 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu reformieren, um eine Ausnahmeregelung zu schaffen, die es Eltern ermöglicht, ihre Kinder unter 16 Jahren in Begleitung in FSK 16-Filme sowie ihre Jugendlichen unter 18 Jahren in Begleitung in FSK 18-Filme zu führen. Eltern sollten das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob ein Film für ihre Kinder geeignet ist, da sie die Erziehung und die individuelle Reife ihrer Kinder am besten beurteilen können.
Begründung
Das Jugendschutzgesetz in Deutschland soll Kinder und Jugendliche vor Inhalten schützen, die für ihre Entwicklung schädlich sein könnten. Dieses Anliegen ist grundsätzlich unterstützenswert, doch die derzeitige Regelung des § 11 JuSchG greift unserer Meinung nach unangemessen tief in die elterliche Erziehungshoheit ein.
Es ist unbestritten, dass Eltern ihre Kinder am besten kennen und in der Lage sind, deren individuelle Reife und emotionalen Entwicklungsstand zu beurteilen. Es sollte daher den Eltern überlassen sein, zu entscheiden, ob ein bestimmter Film für ihr Kind geeignet ist, insbesondere wenn sie das Kind während des gesamten Filmverlaufs begleiten und unterstützen können.
Ein starres Alterslimit, wie es derzeit für FSK 16-Filme gilt, führt dazu, dass viele Eltern und ihre Kinder in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt werden, obwohl keine tatsächliche Gefahr für das Kind besteht. In der Praxis können dadurch viele Filme, die zwar für eine allgemeine 16-jährige Zielgruppe freigegeben sind, aber keine gravierenden jugendschutzrelevanten Inhalte aufweisen, nicht gemeinsam in der Familie erlebt werden. Diese Regelung verhindert gemeinsame Kinoerlebnisse und untergräbt die Erziehungsautonomie der Eltern.
Konkrete Beispiele zeigen, dass Filme von vielen Eltern als geeignet für ihre 15-jährigen Kinder angesehen werden, doch aufgrund der strikten Gesetzeslage wird ihnen der gemeinsame Kinobesuch verwehrt. Dies führt zu Frustration und dem Gefühl, dass der Staat Eltern nicht zutraut, verantwortungsbewusst zu entscheiden.
Eine Reform des § 11 JuSchG, die Eltern erlaubt, mit ihren Kindern auch Filme mit einer FSK 16-Freigabe im Kino anzusehen, wäre ein wichtiger Schritt, um die Rechte und Pflichten der Eltern im Rahmen der Erziehung zu stärken. Eltern sollten die Möglichkeit haben, in Einzelfällen abzuwägen, ob sie ihrem Kind den Zugang zu bestimmten Filmen erlauben möchten, ohne dass der Gesetzgeber eine pauschale Barriere errichtet.
Dies würde auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht werden, indem es den Jugendschutz mit den berechtigten Interessen und dem Erziehungsrecht der Eltern in Einklang bringt. Ein solches Gesetz würde dem Staat zudem ermöglichen, sich stärker auf wirklich schutzbedürftige Gruppen zu konzentrieren und Eltern in ihrer Rolle als primäre Erzieher ernst zu nehmen.
Warum muss denn unbedingt ein Film gesehen werden, der mit einer Altersbeschränkung belastet ist?
Mit dieser Petition wird die Leistung der „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH“ in Frage gestellt. Bei der dortigen Bewertung fließen geschützte Werte und im Besonderen die verfassungsmäßige Ordnung genau so mit ein wie Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie und der Medienwirkungsforschung oder welche die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung(!!) zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigen.
Insofern ist erst einmal eine Altersbeschränkung als positiv zu sehen. Was treibt Eltern an, genau diesen Film mit dem Jugendlichen -im Kino- sehen zu müssen?
Wenn Eltern tatsächlich (und grundsätzlich) die Erziehung und die individuelle Reife ihrer Kinder am besten beurteilen können, warum gibt es dann Jugendgangs, kriminelle Jugendliche und generell: Jugendgerichte? Ich glaube nicht, dass alle Eltern grundsätzlich in der Lage sind ihr Kind dementsprechend „einschätzen“ zu können, da die vollmundig erklärte „elterliche Erziehungshoheit“ zumindest in diesen Bereichen völlig versagt hat oder erst gar nicht wahrgenommen wurde.
Grundsätzlich ist es eben nicht „unbestritten, dass Eltern ihre Kinder am besten kennen und in der Lage sind, deren individuelle Reife und emotionalen Entwicklungsstand zu beurteilen.“ Die bestehende Rechtslage soll also nicht als Bevormundungsinstrument für Eltern gesehen werden, sondern als Hilfestellung.
Otext: „Es sollte daher den Eltern überlassen sein, zu entscheiden, ob ein bestimmter Film für ihr Kind geeignet ist, insbesondere wenn sie das Kind während des gesamten Filmverlaufs begleiten und unterstützen können.“
AW: Wie sollte ich mir das in der „erzieherischen Praxis“ denn vorstellen? Referiert ein Elternteil dann über die in Frage kommenden Szenen im Kino; werden Handlungen erklärt um mit dem Jugendlichen daraufhin im Kino und laufendem Film eine Diskussion zu beginnen?
Otext: „In der Praxis können dadurch viele Filme, die zwar für eine allgemeine 16-jährige Zielgruppe freigegeben sind, aber keine gravierenden jugendschutzrelevanten Inhalte aufweisen, nicht gemeinsam in der Familie erlebt werden.“
AW: Wenn keine „gravierenden jugendschutzrelevante Inhalte“ vorliegen, gäbe es zwangsläufig auch keine Altersbeschränkung.
Otext: „Ein solches Gesetz würde dem Staat zudem ermöglichen, sich stärker auf wirklich schutzbedürftige Gruppen zu konzentrieren und Eltern in ihrer Rolle als primäre Erzieher ernst zu nehmen.“
AW:
Erstens legt das Alterslimit nicht „der Staat“ fest, sondern eine dazu autorisierte Gesellschaft.
Zweitens ist es fraglich ob „der Staat“ sich tatsächlich auf „schutzbedürftige Gruppen“ konzentrieren kann. Dann ist es fraglich, wenn Eltern keine Probleme damit haben ihren Nachwuchs Zugang zu Hardcore-Pornos, den Zugang zu schönen Spielen mit dem Hintergrund „Kopfabschlagen gibt 1.000 Punkte, Arm abschlagen nur 200“ oder den Zugang zu abartige Spiele wie „Wir bauen ein KZ“ ermöglichen.
Drittens, wer behauptet denn, dass der Staat Eltern in ihrer Rolle als primäre Erzieher nicht ernst nimmt?
Ich sehe die geltende Rechtslage als Ersatzmaßnahme für nicht greifende oder nicht wirksame Erziehung an, -also eine Maßnahme zum Schutz aller(!) Jugendlichen.
Nutzer2535285 | 16.10.2024 - 14:16
Pornographie ist gefilmte Vergewaltigung. Das ist nicht nur jugendgefährdend. Vergewaltigung ist auch für Erwachsene traumatisierend. Da ist längst das nordische Modell überfällig.
Nutzer2535285 | 16.10.2024 - 14:13
Da kann man eine Petition erstellen, die 14jährigen auch im Beisein ihrer Eltern vor solch einem Nervengift zu schützen.
Lupinal | 10.10.2024 - 10:06
@Nutzer3285341 | 29.09.2024 - 17:33:
100 war mal so ungefähr die Abi-Voraussetzung; behaupten Sie daß zig Mio. Haupt-und Realschüler, Frisören und Handwerkner, Facharbeiter und Lageristen sowie Behördenmitarbeiter nicht in der Lage sind, vernünftige Entscheidungen zu treffen?
Könnte es nicht vielleicht auch sein, daß es die völlig Überschätzung des Risikos (inbesondere des Einflußes von Medien) durch die daraus ihre Existenzberechtigung ziehenden Behörden und Experten ist, die Eltern diese ignorieren lassen?
Oder die oftmals völlig hirnrissige Einstufung von Situationen und Medien durch die Behörden?
Oder die lange Geschichte von vorgeblich jugendgefährdenden Medien (Rockmusik, Pornographie, Rollenspiele, Gewaltvideos, Heavy Metal, Computerspiele, Internet, MMOs, "rechte" Lieder/Filme/News, Lootboxen, etc.), die erst verteufelt aber noch nie als Risikofaktoren bestätigt wurden und anschließend in Vergessenheit gerieten?
Nutzer3285341 | 29.09.2024 - 17:33
Ich bin gegen eine Änderung. Die Hälfte der Menschheit hat einen IQ unter 100. Was für mich bedeutet, sie haben schon Problem damit, vernünftige Entscheidungen für sich selbst zu treffen. Und leider sieht man sehr, sehr häufig, wie das Jugendschutzgesetz im Privaten total unterlaufen wird. Ich denke, jeder kennt Familien, wo die Kinder ohne Bremse FSK18-Games spielen dürfen, obwohl sie erst 12 sind. Und Papi gerne mitspielt, weshalb man den Jugendschutz außer Acht lässt. Oder FSK16-Filme von Kindern U16 zu Hause mit angesehen werden, obwohl die Warnung vor dem Film kommt. Ich selbst ärgere mich eigentlich nur darüber, dass ich als ERWACHSENE davon abgehalten werde, alle im Original FSK18-Filme anzusehen, weil sie von diversen Sendeanstalten zusammengeschnitten werden. Ich muss nicht vor diesen Inhalten geschützt werden; ich mache von selbst die Augen zu, wenn es mir zu hart wird. Oder sehe sie mir im Kino halt nicht an. Kinder haben diesen Filtermöglichkeit selten. Da Eltern in vielen Fällen keine Kontrolle ausüben, muss es eben der Kinobetreiber erledigen. Und das ohne Ausnahme. Weil der Betreiber nicht in der Lage ist, den Entwicklungsstand eines Kindes festzustellen und leider, viele Eltern eben auch nicht.
Lupinal | 05.09.2024 - 09:54
@Nutzer4902401 | gestern - 18:40 :
Naja, in der Petition ging es ja um Aktionen, bei denen die Eltern oder andere Aufsichtspersonen anwesend sind; z.B. der Besuch des Kinos mit den Mitschülern für früh eingeschulte.
Schulpflicht steht gar nicht zur Debatte, aber WANN ein Kind eingeschult wird, können die Eltern schon um +-1 Jahr beeinflussen.
Ebenso könne einige chronisch kranke Kinder mit 16 den Führerschein erwerben.
Und man darf mit 17 zum Militär und Menschen in anderen Ländern umbringen, AFAIK auch mit Einverständnis der Eltern.
Aber prinzipiell sind fest Altersgrenzen praktisch, passen aber nicht zu jedem Kind.
Nutzer4902401 | 04.09.2024 - 18:42
Deswegen ist da die gesellschaftliche Diskussion und die Gesetzgebung ja auch dran aktuell.
Der Unterschied: Das Glas Wein wird verdaut. Die Bilder bleiben im Kopf.
Nutzer4902401 | 04.09.2024 - 18:40
@ Heinz 548 | heute - 01:41
Nicht nur das. Was wäre wenn gefordert werden würde, "Eltern sollen das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob ...
... der Konsum von Canabis für ihre Kinder geeigent ist (oder noch Härterem) ...
... der unbegleitete Ausgang 24/7 ...
... das Einhalten der Schulpflicht ...
... das Betreiben und steuern von Fahrzeugen aller Art im öffentlichen Verkehrsraum ...
... der Umgang mit Waffen, explosionsgefährlichen Stoffen (Feuerwerk) ...
... das gemütliche Zusammensein allein mit Onkel Michael oder Onkel Jeffrey oder der Ausflug mit Tante Ghislaine ...
u.v.a.m.
chaplain | 04.09.2024 - 07:57
Das muss nicht mehr gefordert werden, weil es das bereits gibt. Nennt sich umgangssprachlich begleitetes Trinken. Daher ist es in meinen Augen auch nicht ganz nachvollziehbar wieso ein 14 jähriger Bier und Wein in der Gaststätte konsumieren darf aber ein Film mit FSK 16 geht auf keinen Fall in Begleitung der Eltern.