Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, § 11 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu reformieren, um eine Ausnahmeregelung zu schaffen, die es Eltern ermöglicht, ihre Kinder unter 16 Jahren in Begleitung in FSK 16-Filme sowie ihre Jugendlichen unter 18 Jahren in Begleitung in FSK 18-Filme zu führen. Eltern sollten das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob ein Film für ihre Kinder geeignet ist, da sie die Erziehung und die individuelle Reife ihrer Kinder am besten beurteilen können.
Begründung
Das Jugendschutzgesetz in Deutschland soll Kinder und Jugendliche vor Inhalten schützen, die für ihre Entwicklung schädlich sein könnten. Dieses Anliegen ist grundsätzlich unterstützenswert, doch die derzeitige Regelung des § 11 JuSchG greift unserer Meinung nach unangemessen tief in die elterliche Erziehungshoheit ein.
Es ist unbestritten, dass Eltern ihre Kinder am besten kennen und in der Lage sind, deren individuelle Reife und emotionalen Entwicklungsstand zu beurteilen. Es sollte daher den Eltern überlassen sein, zu entscheiden, ob ein bestimmter Film für ihr Kind geeignet ist, insbesondere wenn sie das Kind während des gesamten Filmverlaufs begleiten und unterstützen können.
Ein starres Alterslimit, wie es derzeit für FSK 16-Filme gilt, führt dazu, dass viele Eltern und ihre Kinder in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt werden, obwohl keine tatsächliche Gefahr für das Kind besteht. In der Praxis können dadurch viele Filme, die zwar für eine allgemeine 16-jährige Zielgruppe freigegeben sind, aber keine gravierenden jugendschutzrelevanten Inhalte aufweisen, nicht gemeinsam in der Familie erlebt werden. Diese Regelung verhindert gemeinsame Kinoerlebnisse und untergräbt die Erziehungsautonomie der Eltern.
Konkrete Beispiele zeigen, dass Filme von vielen Eltern als geeignet für ihre 15-jährigen Kinder angesehen werden, doch aufgrund der strikten Gesetzeslage wird ihnen der gemeinsame Kinobesuch verwehrt. Dies führt zu Frustration und dem Gefühl, dass der Staat Eltern nicht zutraut, verantwortungsbewusst zu entscheiden.
Eine Reform des § 11 JuSchG, die Eltern erlaubt, mit ihren Kindern auch Filme mit einer FSK 16-Freigabe im Kino anzusehen, wäre ein wichtiger Schritt, um die Rechte und Pflichten der Eltern im Rahmen der Erziehung zu stärken. Eltern sollten die Möglichkeit haben, in Einzelfällen abzuwägen, ob sie ihrem Kind den Zugang zu bestimmten Filmen erlauben möchten, ohne dass der Gesetzgeber eine pauschale Barriere errichtet.
Dies würde auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht werden, indem es den Jugendschutz mit den berechtigten Interessen und dem Erziehungsrecht der Eltern in Einklang bringt. Ein solches Gesetz würde dem Staat zudem ermöglichen, sich stärker auf wirklich schutzbedürftige Gruppen zu konzentrieren und Eltern in ihrer Rolle als primäre Erzieher ernst zu nehmen.
Dann kann man hinzuziehen, dass Eltern eine andere Sichtweise auf die FSK-Einstufung haben dürften. Die einen würden ihren Kindern nicht die Tagesschau zeigen, weil da zu viel Gewalt dargestellt wird, andere würden Minderjährige in Ü18-Filme mitnehmen. Wie (an anderer Stelle bereits kommentiert) ist die ja zum Beispiel beim Thema Alkoholkonsum ähnlich. Die einen sind da strikt (und meist konsumieren sie selbst auch wenig Alkohol) die anderen denken "ein Schluck Bier hat noch niemandem geschadet".
Es gibt aber einen relativ einfachen Grund, weshalb ich die Petition ablehne:
Ein Gesetz muss so gestaltet sein, dass es Allgemeingültigkeit hat. Das ist im Grundgesetz festgeschrieben - alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Ein Gesetz soll also nicht so gestaltet werden, dass es zwischen Betroffenen anhand ihres Entwicklungsstands (aus Sicht der Eltern, die nicht objektiv sein kann) dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht. Die Würdigung individueller Faktoren (Entwicklungsstand von Kindern und Eltern) darf nur von einem Gericht vorgenommen werden. Den §11 ganz abzuschaffen wäre fahrlässig, ihn auf eine Gruppe von Jugendlichen einzuschränken, würde diese diskriminieren.
ssb | 04.09.2024 - 17:44
Wenn man die Entscheidung einem oder beiden Erziehungsberechtigten überlässt (da können beide Elternteil auch unterschiedlicher Meinung sein - und das dürfte zu einer Welle von Verfahren vor dem Familiengericht führen), dann ist der §11 wertlos. Der ist dann noch weniger als eine "freiwillige Selbstverpflichtung".
Wenn du die Einschulung ansprichst, dann betrachte die Empfehlungen für den Besuch eines Gymnasiums nach der Grundschule an. Da werden die meisten Elternteile eher sagen: "mein Kind ist das klügste der Welt, natürlich muss es aufs Gymnasium". Dabei können Lehrkräfte aus dem Verhalten in der Schule (und nicht allein anhand von Noten) viel besser beurteilen, ob der Wechsel auf's Gymnasium wirklich für das Kind die beste Option ist. (Anmerkung: in Bundesländern wie Bayern, wo Gesamtschulen nicht existieren).
Fehleinschätzungen sind von beiden Seiten und in beide Richtungen möglich. Am Ende muss in dem Fall das Personal im Kino entscheiden, ob ein Kind den Film sehen darf oder draußen bleiben muss. Das Alter ist da eine einfache, klare und nachprüfbare Regelung. Ein Blick in ein Ausweisdokument und ein wenig Kopfrechnen und schon kann man entscheiden. An der Theke in einer Bar sollte es ja auch genauso laufen (und wir wissen, dass es in der Realität leicht unterlaufen wird).
Lupinal | 04.09.2024 - 14:20
Richtig, aber immer noch besser als jeder Außenstehende, der das Kind gar nicht, oder nur 2h die Woche als Teil einer Gruppendynamik erlebt, oder?
Aber z.B. bei Einschulungen machen wir es doch auch so, daß wir Entwicklungsstand und nicht nur Alter berücksichtigen?
Die Debatte hatten wir schon öfter, aber: gibt es irgendwelche Belege für eine positive Wirkung des §11?
Denn das wäre da die Vorbedingung für Fahrlässigkeit.
Ich könnte mich mit "FSK & Co. bleiben, aber sind nur noch Empfehlungen; die Entscheidung obliegt dem Erziehungsberechtigten". anfreunden, wenn die Wirksamkeit von $11 nur eine unbestätigte Hyothese ist.