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Diskussion zur Petition 171373

Jugendschutz

Reformierung von § 11 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) vom 09.08.2024

Diskussionszweig: Bei FSK 12 gibt es DAS schon

Dieter.Gieseking | 13.10.2024 - 07:13 (Zuletzt geändert am 13.10.2024 - 08:07 von Dieter.Gieseking )

Bei FSK 12 gibt es DAS schon

Anzahl der Antworten: 5

Die gute Begründung der Petition sollte sich als Beispiel das FSK 12 nehmen. Dort gibt es DAS schon. Bei einer ganze Reihe von Spielfilmen, die FSK 16 haben, sind die jungen Schauspieler erst 15, 14, 13... Jahre alt sind. Diese Darsteller/Innen können eigentlich nicht in ihren eigenen Film ins Kino gehen. Außerdem sollte es bei der Begleitperson nicht nur um die Eltern gehen, sonders auch um erwachsene Bezugspersonen(Brüder/Schwester, Onkel/Tante, Freunde/Innen).

Leider befürchte ich, dass schon diese Petition mit FSK 16 nicht vom Petitionsausschuss angenommen und mit einer Beschlussempfehlung im Bundestag in die Ausschüsse überwiesen wird. Der heutige Zeitgeist wird ausschließlich vom Kinder- und Jugendschutz dominiert, sodass mehr Freizügigkeiten keine Chance haben. Dennoch wird es eine Begründung in der Beschlussempfehlung geben, warum das Petitionsverfahren erfolglos abgeschlossen wurde. Diese Begründung wird mit Sicherheit sehr interesannt werden, zumal diese mit Sicherheit widerlegt werden kann...

ps:
Im Übrigen kann der Haupt-Petent schon froh sein, dass seine Petition überhaupt auf der Webseite des Bundestages zur Mitzeichnung veröffentlicht wurde, denn die meisten Petitionen zu solchen Themenkomplexen werden nicht veröffentlicht, sondern lediglich als Einzelpetition behandelt, wobei keine Mitzeichnung hier möglich ist. Die Mitzeichner/Innen auf externen Webseiten(z.B. openPetition) werden vom Petitionsausschuss nicht anerkannt. Eine solche Regelung bedarf dringend einer Änderung. Denn bei externen Anbietern lassen sich viel mehr Mitzeichner gewinnen, zumal bei Weitem nicht jeder Bürger/In beim Bundestag registriert ist..
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