Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, § 11 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu reformieren, um eine Ausnahmeregelung zu schaffen, die es Eltern ermöglicht, ihre Kinder unter 16 Jahren in Begleitung in FSK 16-Filme sowie ihre Jugendlichen unter 18 Jahren in Begleitung in FSK 18-Filme zu führen. Eltern sollten das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob ein Film für ihre Kinder geeignet ist, da sie die Erziehung und die individuelle Reife ihrer Kinder am besten beurteilen können.
Begründung
Das Jugendschutzgesetz in Deutschland soll Kinder und Jugendliche vor Inhalten schützen, die für ihre Entwicklung schädlich sein könnten. Dieses Anliegen ist grundsätzlich unterstützenswert, doch die derzeitige Regelung des § 11 JuSchG greift unserer Meinung nach unangemessen tief in die elterliche Erziehungshoheit ein.
Es ist unbestritten, dass Eltern ihre Kinder am besten kennen und in der Lage sind, deren individuelle Reife und emotionalen Entwicklungsstand zu beurteilen. Es sollte daher den Eltern überlassen sein, zu entscheiden, ob ein bestimmter Film für ihr Kind geeignet ist, insbesondere wenn sie das Kind während des gesamten Filmverlaufs begleiten und unterstützen können.
Ein starres Alterslimit, wie es derzeit für FSK 16-Filme gilt, führt dazu, dass viele Eltern und ihre Kinder in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt werden, obwohl keine tatsächliche Gefahr für das Kind besteht. In der Praxis können dadurch viele Filme, die zwar für eine allgemeine 16-jährige Zielgruppe freigegeben sind, aber keine gravierenden jugendschutzrelevanten Inhalte aufweisen, nicht gemeinsam in der Familie erlebt werden. Diese Regelung verhindert gemeinsame Kinoerlebnisse und untergräbt die Erziehungsautonomie der Eltern.
Konkrete Beispiele zeigen, dass Filme von vielen Eltern als geeignet für ihre 15-jährigen Kinder angesehen werden, doch aufgrund der strikten Gesetzeslage wird ihnen der gemeinsame Kinobesuch verwehrt. Dies führt zu Frustration und dem Gefühl, dass der Staat Eltern nicht zutraut, verantwortungsbewusst zu entscheiden.
Eine Reform des § 11 JuSchG, die Eltern erlaubt, mit ihren Kindern auch Filme mit einer FSK 16-Freigabe im Kino anzusehen, wäre ein wichtiger Schritt, um die Rechte und Pflichten der Eltern im Rahmen der Erziehung zu stärken. Eltern sollten die Möglichkeit haben, in Einzelfällen abzuwägen, ob sie ihrem Kind den Zugang zu bestimmten Filmen erlauben möchten, ohne dass der Gesetzgeber eine pauschale Barriere errichtet.
Dies würde auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht werden, indem es den Jugendschutz mit den berechtigten Interessen und dem Erziehungsrecht der Eltern in Einklang bringt. Ein solches Gesetz würde dem Staat zudem ermöglichen, sich stärker auf wirklich schutzbedürftige Gruppen zu konzentrieren und Eltern in ihrer Rolle als primäre Erzieher ernst zu nehmen.
Leider befürchte ich, dass schon diese Petition mit FSK 16 nicht vom Petitionsausschuss angenommen und mit einer Beschlussempfehlung im Bundestag in die Ausschüsse überwiesen wird. Der heutige Zeitgeist wird ausschließlich vom Kinder- und Jugendschutz dominiert, sodass mehr Freizügigkeiten keine Chance haben. Dennoch wird es eine Begründung in der Beschlussempfehlung geben, warum das Petitionsverfahren erfolglos abgeschlossen wurde. Diese Begründung wird mit Sicherheit sehr interesannt werden, zumal diese mit Sicherheit widerlegt werden kann...
ps:
Im Übrigen kann der Haupt-Petent schon froh sein, dass seine Petition überhaupt auf der Webseite des Bundestages zur Mitzeichnung veröffentlicht wurde, denn die meisten Petitionen zu solchen Themenkomplexen werden nicht veröffentlicht, sondern lediglich als Einzelpetition behandelt, wobei keine Mitzeichnung hier möglich ist. Die Mitzeichner/Innen auf externen Webseiten(z.B. openPetition) werden vom Petitionsausschuss nicht anerkannt. Eine solche Regelung bedarf dringend einer Änderung. Denn bei externen Anbietern lassen sich viel mehr Mitzeichner gewinnen, zumal bei Weitem nicht jeder Bürger/In beim Bundestag registriert ist..