Text der Petition
Mit der Petition soll eine Anpassung des § 109 Absatz 1 Satz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) in Erwägung gezogen werden, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin automatisch Zugang zu ihren Renteninformationen und Rentenauskünften erhalten.
Begründung
Derzeit endet der Versand von Renteninformationen und Rentenauskünften kraft gesetzlicher Regelung, sobald Versicherte die Regelaltersgrenze erreicht haben (§ 109 Absatz 1 Satz 4 SGB VI). Diese Regelung basiert auf der Annahme, dass mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze keine weiteren Rentenanwartschaften mehr erworben werden und eine Rentenauskunft somit überflüssig ist.
In der heutigen Arbeitswelt entscheiden sich jedoch immer mehr Menschen dazu, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten, ohne direkt in den Rentenbezug überzugehen. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwerben weiterhin Rentenanwartschaften und haben ein berechtigtes Interesse daran, regelmäßig über die Entwicklung ihrer Rentenansprüche informiert zu werden. Die aktuelle Regelung benachteiligt diese Gruppe, da ihnen der Zugang zu wichtigen Informationen über ihre zukünftigen Rentenansprüche verwehrt bleibt.
Eine monatliche Erhöhung der Rente um 0,5 % für jeden Monat, in dem die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen wird, ist vorgesehen. Ohne regelmäßige Rentenauskünfte ist es jedoch für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schwierig, den Überblick über die angesammelten Rentenansprüche zu behalten und zu überprüfen, ob die Rentensteigerungen korrekt berechnet werden.
Forderungen:
Fortlaufender Zugang zur Rentenauskunft: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über die Regelaltersgrenze hinaus erwerbstätig bleiben, sollen weiterhin automatisch Renteninformationen und Rentenauskünfte erhalten. Dies könnte durch eine Anpassung des § 109 SGB VI erreicht werden, die sicherstellt, dass der Zugang zu Renteninformationen nicht allein durch das Erreichen der Regelaltersgrenze eingeschränkt wird.
Digitale Verfügbarkeit: Die Renteninformation sollte auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin online abrufbar sein, um den Versicherten eine einfache und zeitnahe Einsicht in ihre Rentenentwicklung zu ermöglichen.
Überprüfung der bestehenden Regelung: Der Deutsche Bundestag sollte prüfen, ob die aktuelle Gesetzeslage den Bedürfnissen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die über die Regelaltersgrenze hinaus tätig sind, gerecht wird, und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.