Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 171531

Schadensersatzrecht/Haftpflichtrecht

Gesetzesänderung zur Entschädigung des Zeitaufwands für die gewinnende Partei bei Gerichtsverfahren vom 15.08.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Gesetzesänderung zur Entschädigung des Zeitaufwands für die gewinnende Partei bei Gerichtsverfahren im Privatrecht gefordert.
1. Entschädigung des Zeitaufwands: Wenn die beklagte Partei das Verfahren gewinnt, soll ihr ein angemessener Stundensatz für den aufgewendeten Zeitaufwand zustehen.
2. Verpflichtung der Klägerseite: Dieser Stundensatz soll von der klagenden Partei persönlich gezahlt werden, auch wenn diese durch eine Rechtsschutzversicherung abgesichert ist.

Begründung

Es geht um den privaten Zeitaufwand, den man bei jeder Klage hat. In Deutschland ist es zunehmend üblich geworden vor Gericht zu klagen und dies so oft als möglich. Dies kann für beide Parteien erheblichen Aufwand bedeuten, vor allem in zeitlicher Hinsicht. Wenn hierbei noch Rechtsschutzversicherungen beteiligt sind, wird das Risiko zu klagen oder beklagt zu werden zusätzlich drastisch minimiert.
Beide Parteien, sowohl Kläger als auch Beklagter, müssen jedoch erhebliche Zeit und Ressourcen aufwenden, um sich auf das Gerichtsverfahren vorzubereiten und daran teilzunehmen, auch wenn Rechtsanwälte beteiligt sind. Besonders problematisch ist, dass eine Entschädigung für diesen Zeitaufwand derzeit nahezu nicht realisierbar ist. Das bedeutet, dass die Parteien für ihren Zeitverlust nicht angemessen entschädigt werden, auch wenn sie den Prozess gewinnen.

Deshalb fordern wir eine Gesetzesänderung, die folgendes beinhaltet:

1. Entschädigung des Zeitaufwands: Unabhängig davon, ob Kläger oder Beklagter, soll der gewinnenden Partei ein angemessener Stundensatz für den aufgewendeten Zeitaufwand zustehen.

2. Verpflichtung der unterlegenen Partei: Dieser Stundensatz soll von der unterlegenen Partei persönlich gezahlt werden, auch wenn diese durch eine Rechtsschutzversicherung abgesichert ist.

Diese Maßnahme würde nicht nur die Gerechtigkeit im deutschen Rechtssystem stärken und dafür sorgen, dass Klagen und Verteidigungen nicht leichtfertig und ohne Rücksicht auf die Folgen für die beteiligten Parteien erhoben werden, sondern auch eine Entlastung der Gerichte bewirken. Durch die Einführung dieser Regelung könnten unnötige und leichtfertige Klagen gemindert werden, was zu einer Reduzierung der Gerichtsverfahren und damit zu einer Entlastung der Justiz führen würde.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben