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Petition 171618

Grundgesetz

Verpflichtende prozentuale Aufnahme der Mindestausgaben zur Finanzierung der inneren und äußeren Sicherheit in die Verfassung vom 18.08.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass Mindestausgaben des Bundes zur Finanzierung der inneren und äußeren Sicherheit als verpflichtender Prozentsatz in die Verfassung aufgenommen wird. Hierzu zählen: Bundeswehr, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst, Bundesverfassungsschutz, Bundespolizei, Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Begründung

Die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit gehört zu den Kernaufgaben des Staates. Sofern der Staat diese Kernaufgaben vernachlässigt, verliert er in den Augen seiner Bevölkerung die Existenzberechtigung. Hierdurch wird die verfassungsmäßige Ordnung gefährdet.

Deshalb ist es unerlässlich, dass Mindestausgaben zur Finanzierung der inneren und äußeren Sicherheit als verpflichtender Prozentsatz in die Verfassung aufgenommen wird. Hierdurch wird sichergestellt, dass diese Kernaufgaben des Staates nicht an Haushaltszwängen scheitern und somit der Staat in den Augen seiner Bürger seine Existenzberechtigung verliert. Für die Bundeswehr wären beispielsweise 2% des BIP als Mindestausgaben naheliegend. Für die anderen Institutionen der inneren und äußeren Sicherheit wären entsprechende Prozentsätze zu ermitteln.

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