Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 171986

Verbraucherschutz

Kenntlichmachung der Aufnahmefunktion von Multifunktionsgeräten (seitens der Hersteller) bei Bild- oder Tonaufnahmen vom 31.08.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird ein Gesetz gefordert, dass die Hersteller von Multifunktionsgeräten, wie z.B. Smartphones und autonomen Fahrzeugen, verpflichtet, die Aufnahmefunktion dieser Geräte durch ein deutlich sichtbares Signal (z.B. ein rotes Licht) kenntlich zu machen, sobald Bild- oder Tonaufnahmen stattfinden.

Begründung

Das Recht am eigenen Bild ist ein fundamentales Persönlichkeitsrecht, das in der heutigen Zeit zunehmend gefährdet ist. Durch die weite Verbreitung von Multifunktionsgeräten mit integrierten Kameras und Mikrofonen ist es für Bürgerinnen und Bürger oft nicht erkennbar, ob sie gerade aufgenommen werden. Dies steht im Gegensatz zu herkömmlichen Kameras oder Fotoapparaten, bei denen allein durch die Nutzung und Handhabung des Geräts erkennbar ist, dass eine Aufnahme stattfindet. Bei Multifunktionsgeräten wie Smartphones oder autonomen Fahrzeugen ist diese Erkennbarkeit nicht gegeben, da diese Geräte ständig in Gebrauch sind und ihre Aufnahmefunktion nicht offensichtlich ist. Dies macht es für Betroffene praktisch unmöglich, vom Recht am eigenen Bild Gebrauch zu machen und unerwünschten Aufnahmen zu widersprechen. Eine gesetzliche Regelung ist daher notwendig, um diese Lücke zu schließen und das Recht am eigenen Bild auch im Zeitalter der Multifunktionsgeräte zu schützen.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben