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Petition 171997

Zivilprozessordnung

Keine Durchführung oder Planung gerichtlicher Auseinandersetzungen während des Mutterschutzes vom 31.08.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass gerichtliche Auseinandersetzungen nicht während des Mutterschutzes durchgeführt oder geplant werden dürfen. Damit soll erreicht werden, dass Schwangere und Mütter im Wochenbett/ in der Peripartalzeit und deren Babys geschützt werden vor den Belastungen und Stressoren durch gerichtliche Auseinandersetzungen.

Begründung

Die Peripartalzeit rund um die Geburt ist von starken hormonellen Umbrüchen geprägt, welche die Mütter besonders anfällig machen für Stressoren.

Gleichzeitig ist es die Aufgabe der Mütter, sich in dieser sensiblen Phase vollumfänglich ihrem Säugling widmen zu können, um insbesondere den frühen Bindungsaufbau zu fördern.

In physiologischer Hinsicht findet in dieser Zeit der Milcheinschuss und Milchaufbau statt, welcher durch Stressoren gestört wird.

Mütter sind während des Wochenbettes besonders anfällig für die Entwicklung psychischer Erkrankungen.

Babys, die während der Schwangerschaft durch hohen Stress der Mutter belastet werden, erfahren auch selbst pränatalen Stress. Das Risiko einer Frühgeburt wird insbesondere bei Risikoschwangerschaften durch Stress erhöht.

Säuglinge sind in den ersten Lebenswochen darauf angewiesen, in einem möglichst stressfreien Umfeld feinfühlige Fürsorge und Zuwendung zu erhalten.

Pränataler Stress hat langfristige Konsequenzen für die körperliche und seelische Gesundheit eines Menschen.

Gerichtsverfahren während der Schwangerschaft und nach Geburt, insbesondere während des Mutterschutzes, stellen eine Form der Kindeswohlgefährdung dar.

Gerichtsverfahren während der Schwangerschaft und
nach Geburt gefährden auch die Gesundheit der Mütter.

Beides führt zu Kosten im Gesundheitssystem.
Zudem ist ein Gerichtsverfahren während dieser Phase auch diskriminierend gegenüber der Frau, die sich nicht annähernd so gut vertreten kann wie außerhalb dieser sensiblen Lebensphase, in welcher „die Hormone verrückt spielen“.

Es wird daher gefordert, dass es im Gesetz verankert wird, dass Gerichtsverfahren nicht in dieser Phase durchgeführt oder geplant werden dürfen, sondern es wird ein deutlicher (wenn möglich auch mehrere Monate) Abstand zum Mutterschutz gefordert.

Insbesondere sind hier auch explizit die Gerichtsverfahren gemeint, denen sich alleinerziehende Mütter stellen müssen. Auf ihnen liegt eine besonders hohe Verantwortung, da sie niemanden haben, der für sie in Elternzeit gehen könnte. Sie regeln alle Belange allein, alle behördlichen Aufgaben lasten auf ihren Schultern.

Es sollte daher darüber nachgedacht werden wie man die Grenzen der Belastungen wahren kann.

Es wird daher ein Gesetz gefordert, welches den Mutterschutz ausweitet. Nicht nur arbeitende Mütter sollten geschützt werden, sondern auch Mütter im Wochenbett. Es sollten hier nicht nur körperliche Belastungen berücksichtigt werden, sondern auch psychische.

Zudem sollte ein Gesetz entworfen werden, welches den Menschen bereits vorgeburtlich, aber auch als Säugling schützt. Menschliches Leben ist nicht erst schützenswert ab der Geburt. Pränataler Stress ist eine Form der Kindeswohlgefährdung, die ebenso wie körperliche Gewalt im Kindesalter langfristige Auswirkungen auf den Menschen hat.

Wird von Ärzten bescheinigt, dass sich ein Gerichtsverfahren negativ auf die Schwangere/Mutter oder das Baby auswirkt, sollte ein Aufschub des Verfahrens erfolgen.

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