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Diskussion zur Petition 171997

Zivilprozessordnung

Keine Durchführung oder Planung gerichtlicher Auseinandersetzungen während des Mutterschutzes vom 31.08.2024

Diskussionszweig: Eine Aneinanderreihung von Aussagen zur Mutter

-- | 30.09.2024 - 13:38

Eine Aneinanderreihung von Aussagen zur Mutter

Anzahl der Antworten: 4

... ohne erkennbaren Bezug zum Thema. Der Mutterschutz umfasst 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Ist die Frau nicht in der Lage an einem Prozess teilzunehmen- dem eine Vorgeschichte voraus geht- bittet man selbst oder der Anwalt /die Anwältin um entsprechende Verlegung. Das geht.

Zu
Zitat:
Zudem ist ein Gerichtsverfahren während dieser Phase auch diskriminierend gegenüber der Frau, die sich nicht annähernd so gut vertreten kann wie außerhalb dieser sensiblen Lebensphase, in welcher „die Hormone verrückt spielen“.

logisch, eine Petition ohne das Wort "Diskrimnierung", wo kämen wir da hin!

Die Schwanger oder junge Mutter hat wie jede/r andere das Recht auf einen Rechtsbeistand. Der dann ja nicht im Mutterschutz ist.

Im Übrigen ist es extrem diskriminierend eine Frau nach der Geburt wegen der "Hormone, die verrückt spielen" derart verallgemeinernd als bedingt zurechnungsfähig zu beschreiben.

Die Petition will letztlich eine emotionale Karte ausspielen und die Frau- die nicht zufällig vor /in einem Prozess ist- schonen, unter dem Vorwand des Mutterschutzes.
Dabei gewinnt man damit gerade mal 14 Wochen.
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