Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass gerichtliche Auseinandersetzungen nicht während des Mutterschutzes durchgeführt oder geplant werden dürfen. Damit soll erreicht werden, dass Schwangere und Mütter im Wochenbett/ in der Peripartalzeit und deren Babys geschützt werden vor den Belastungen und Stressoren durch gerichtliche Auseinandersetzungen.
Begründung
Die Peripartalzeit rund um die Geburt ist von starken hormonellen Umbrüchen geprägt, welche die Mütter besonders anfällig machen für Stressoren.
Gleichzeitig ist es die Aufgabe der Mütter, sich in dieser sensiblen Phase vollumfänglich ihrem Säugling widmen zu können, um insbesondere den frühen Bindungsaufbau zu fördern.
In physiologischer Hinsicht findet in dieser Zeit der Milcheinschuss und Milchaufbau statt, welcher durch Stressoren gestört wird.
Mütter sind während des Wochenbettes besonders anfällig für die Entwicklung psychischer Erkrankungen.
Babys, die während der Schwangerschaft durch hohen Stress der Mutter belastet werden, erfahren auch selbst pränatalen Stress. Das Risiko einer Frühgeburt wird insbesondere bei Risikoschwangerschaften durch Stress erhöht.
Säuglinge sind in den ersten Lebenswochen darauf angewiesen, in einem möglichst stressfreien Umfeld feinfühlige Fürsorge und Zuwendung zu erhalten.
Pränataler Stress hat langfristige Konsequenzen für die körperliche und seelische Gesundheit eines Menschen.
Gerichtsverfahren während der Schwangerschaft und nach Geburt, insbesondere während des Mutterschutzes, stellen eine Form der Kindeswohlgefährdung dar.
Gerichtsverfahren während der Schwangerschaft und
nach Geburt gefährden auch die Gesundheit der Mütter.
Beides führt zu Kosten im Gesundheitssystem.
Zudem ist ein Gerichtsverfahren während dieser Phase auch diskriminierend gegenüber der Frau, die sich nicht annähernd so gut vertreten kann wie außerhalb dieser sensiblen Lebensphase, in welcher „die Hormone verrückt spielen“.
Es wird daher gefordert, dass es im Gesetz verankert wird, dass Gerichtsverfahren nicht in dieser Phase durchgeführt oder geplant werden dürfen, sondern es wird ein deutlicher (wenn möglich auch mehrere Monate) Abstand zum Mutterschutz gefordert.
Insbesondere sind hier auch explizit die Gerichtsverfahren gemeint, denen sich alleinerziehende Mütter stellen müssen. Auf ihnen liegt eine besonders hohe Verantwortung, da sie niemanden haben, der für sie in Elternzeit gehen könnte. Sie regeln alle Belange allein, alle behördlichen Aufgaben lasten auf ihren Schultern.
Es sollte daher darüber nachgedacht werden wie man die Grenzen der Belastungen wahren kann.
Es wird daher ein Gesetz gefordert, welches den Mutterschutz ausweitet. Nicht nur arbeitende Mütter sollten geschützt werden, sondern auch Mütter im Wochenbett. Es sollten hier nicht nur körperliche Belastungen berücksichtigt werden, sondern auch psychische.
Zudem sollte ein Gesetz entworfen werden, welches den Menschen bereits vorgeburtlich, aber auch als Säugling schützt. Menschliches Leben ist nicht erst schützenswert ab der Geburt. Pränataler Stress ist eine Form der Kindeswohlgefährdung, die ebenso wie körperliche Gewalt im Kindesalter langfristige Auswirkungen auf den Menschen hat.
Wird von Ärzten bescheinigt, dass sich ein Gerichtsverfahren negativ auf die Schwangere/Mutter oder das Baby auswirkt, sollte ein Aufschub des Verfahrens erfolgen.
2. Eine Schwangere/junge Mutter, die deswegen "alleinerziehend" ist, weil sie den Vater des Kindes aus dem gerade begonnenen Leben raushalten will
3. Der Vater des Kindes soll nicht mal ein Verfahren PLANEN können, sondern hierfür bis zu 8 Wochen nach der Geburt warten müssen
4. Die Petition folgt, wie nicht selten und völlig ok, einem echten Fall: Da wurde um Verlegung des Verfahrens gebeten und Gegenseite sowie Richter sahen keinen begründeten Anlass dazu. Das macht den Richter in den Augen der Petentin natürlich gleich befangen, ignorant usw.
Dass bei dargelegter Berechtigung/Verhandlungsunfähigkeit, Erkrankung usw. genau das machbar wäre, spielt natürlich keine Rolle. Es geht ja darum, den "Mutterschutz", der im Gesetz genau festgelegt ist, wann er zu gelten hat, auf alles, was einem unangenehm und belastend ist, auszuweiten.
5. Daher wünscht man die komplette Freistellung in der Zeit des "Mutterschutzes" von jeglicher "Belästigung", die von den Interessen des Vaters des Kindes ausgehen mögen.
Oder wenn er nicht Vater des Neugeborenen ist, sondern eines vorherigen Kindes, dann möge er sich bitte 14 Wochen "gedulden", bis er die PLANUNG des Verfahrens beginnt.
Mitstreiter/innen meinen gar, sämtliche denkbare Verfahren könnten warten, wer auch immer die Gegenseite ist und worum es geht, die hat sich gefälligst 4 Monate zu gedulden.
6. Man begründet dies mit sensibler Zeit und dass man sich nicht um das Neugeborene kümmern könne, weil man wahlweise emotional so fertig ist oder Zeit für die Vorbereitung benötigt, da der eigene Anwalt ja nur als Statist bei Gericht ist, klar
Die "sensible Zeit" der Zeit mit dem Neugeborenen soll offenbar für den Vater des Kindes nicht gelten. Ein Verfahren zum Umgangs- und Sorgerecht, soll ja erst 2 Monate nach der Geburt geplant werden dürfen... Bis man mit allem durch ist, ist das Kind dann vielleicht gut ein halbes Jahr alt.
7. Natürlich darf die Schwangere/Wöchnerin, die man ob ihrer Hormone, die "verrückt spielen" und ob der Geburt und Neugeborenes zu Hause so sensibel, eingenommen, neben sich stehend usw. sieht und die in der "einmaligen Zeit im Leben" ist mit dem neuen Kind, selbst jederzeit entscheiden selbst ein Verfahren zu beginnen.
Bedingt belastbar und zurechnungsfähig soll sie grundsätzlich nur sein, wenn der Kindsvater ein rechtliches Interesse hat, nicht, wenn sie vielleicht ein rechtliches Interesse durchsetzen möchte
Wurde was übersehen?