Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, nicht kurative Eingriffe bei Nutztieren zu verbieten.
Begründung
Dem pauschal vorbeugend Ausbrennen der natürlichen Hornknospen bei Kälbern gegen die Vorgaben in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG fehlt der tierschutzfachliche Rechtfertigungsgrund. Die Hörner dienen den Rindern der innerartlichen Kommunikation, der Eigenkörperhygiene und der Rangordnung in der Herde. Ausreichend Platz zum Liegen, Fressen, Trinken und Ausweichen verhindert Beschädigungskampf.
Eine mildere Alternative ist der Einsatz genetisch hornlos vererbender Bullen u gesexten Spermas für die weibliche Nachzucht.
Dem pauschal vorbeugendem Kupieren von natürlichen Lämmerschwänzen gg die Vorgaben in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG fehlt der tierschutzfachliche Rechtfertigungsgrund. Bei Schafrassen mit langen, bewollten Schwänzen können durch ein angepasstes Fütterungs-/Weide- u Antiparasitenmanagement Durchfälle vermieden werden.
Die Teilschur des Schwanzes u des Anogenitalber als Managementmaßn ist eine geeignetere, mildere Alternative als das Schwanzkupieren, um Verschmutzungen durch Kot u Harn mit nachfolgendem Befall durch Fliegenlarven u eine ungenügende Geburtshygiene zu verhindern. §2 Nr.1TierSchG u § 4 Abs.1 Nr.1 und 2TierSchNutztV geben die Fürsorge um neugeborene Lämmer vor.
Dem pauschal vorbeugenden Schwanzkupieren u Eckzähne-Abschleifen bei Ferkeln gg die Vorgaben in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TierSchG fehlt der tierschutzfachliche Rechtfertigungsgrund. Es verstößt auch gg Anh. I Kap. I Nr. 8 der RL 2008/120/EG. Daher ist der Gesetzgeber gehalten die „Unerlässlichkeit“ richtlinienkonform auszulegen. Gemäß RL 2008/120/EG müssen zuerst die Ursachen für Schwanzbeißen u andere Verhaltensstörungen vor dem Eingriff beseitigt werden. Als Ursachen für das Schwanzbeißen gelten n VG Magdebg Urt.4.7.16,1 A1198/14 eine reizarme Umgebung, Beschäftigungsarmut u dadurch verursachte Langeweile, hohe Besatzdichte u dadurch hervorgerufener Platzmangel, ein ungünstiges Stallklima m zu starker Schadgasbelastung und nicht schweinetauglich Futter. Entsprechende Maßnahmen sind in § 2 Nr. 1 u 2 TierSchG sowie i d TierSchNutztV §§ 3 Abs. 2 Nr. 1 u 2, 4 Abs. 1 sowie 22 Abs. 1 u 2 Nr. 2-4 vorgeschrieben.
Das Abschleifen der Eckzähne bei Ferkeln
Milchmangel beim Muttertier veranlasst die Ferkel zu verstärktem Anrüsten u Beißen in die Zitzen u kann zu Verletzungen der Wurfgeschwister im Gerangel um milchführende Zitzen führen. Ursächlich für das Verletzen des Muttertieres kann seine Fixierung in der Abferkelbucht sein, sodass es den Liegebereich nicht verlassen u sein Gesäuge den Ferkeln nicht zeitweise entziehen kann. Die Verletzungsgefahr wird vermieden, wenn den Tieren genügend Raum zum Ausweichen zur Verfügung gestellt wird (EU-SVC-Report 4.5.3). Die Unerlässlichkeit des Eingriffes ergibt sich erst aus dem Verhalten der Ferkel in der ersten Lebenswoche. Arbeits-, Zeit- oder Kostenersparnis rechtfertigen nicht das pauschal vorbeugende Abschleifen der Eckzähne bei den Ferkeln, ohne dass die Notwendigkeit der Gewebsstörung belegt ist.
Burgilali | 09.01.2025 - 14:51
Im Detail betrachtet sind es nicht Menschen, sondern landwirtschaftliche Tierhalter, die die ihnen anvertrauten Tiere misshandeln. Die verantwortlichen Politiker in den Bundesländern, der Agrarlobby hörig, behindern bewusst die Kontrollen durch die Veterinärbehörden.
Nutzer4315560 | 07.01.2025 - 10:29
So lange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.
Burgilali | 20.12.2024 - 23:14
Es ist weit mehr als Frechheit. Es handelt sich um institutionalisierte Straflosigkeit. Diese geschieht vorsätzlich.
Burgilali | 20.12.2024 - 17:51
Es ist nicht irgendjemand, es sind konkret landwirtschafliche Nutztierhalter aus der konventionellen Landwirtschaft.
Die nicht-kuratven Eingriffe erfolgen routinemäßig aus niederen Motiven, der Profitgier.
Burgilali | 20.12.2024 - 17:48
Der Vorwurf des Missbrauches der Tiermedizin ist völlig unzutreffend, weil dies nicht-kuraqtiven Eingriffe vom Tierarztvorbehalt befreit sind, so dass sie jeder Tierhalter mit Sachkunde selbst durchführen kann. Die Qualität der Sachkunde darf bezweifelt werden. Der Eingriff soll in erster Linie die Tierhaltung billig machen, das tierische Nahrungsmittel ist zweitrangig.
Aus tieärztlicher Sicht gibt es keinen vernünftigen Grund für diese Tiermisshandlungen, die, weil sie pauschal vorbeugend durchgeführt werden rechtswidrig sind.
Nariana | 11.12.2024 - 06:24
eigentlich so einfach... ein weiteres Wort...
was du nicht willst,
dass man dir tu',
das füg auch keinem anderen
Lebewesen
zu...
ich bin fassungslos und loft verzweifelt, wie brutal und mehr als "nur" moralisch verwerflich...
fühlenden, liebenden Lebewesen
Gliedmaßen, Sinnesorgane, Körperteile abgetrennt werden,
um es für die Ausbeutung "noch einfacher" und schneller...zu machen
Burgilali | 09.12.2024 - 10:43
In Deutschland besteht ein Vollzugsdefizit bei der Strafverfolgung von Tierschutzdelikten, insbesondere im Bereich der sogenannten „Nutztiere“. Da die Haltung und Tötung von Tieren hinter verschlossenen Türen stattfindet, können Tierschutzstraftaten häufig nur durch heimliche Aufnahmen von Tierschützern aufgedeckt werden.
Überwachung und Vollzug des Tierschutzrechts ist Aufgbe der Bundesländer.
Burgilali | 08.12.2024 - 18:04
Nein, es ist nicht die Spezies Mensch als ganzes, sondern die Übeltäter sind die Untergruppe der landwirtschaftlichen Tierhalter in der Spezies Mensch.
Sie sind für die Lebensbedingungen ihrer Tiere verantwortlich, sie könnten ebenso auf die routinemäßigen, pauschal vorbeugenden Eingriffe verzichten.
Es würde sich nichts an der Produktion von Fleisch für die Ernährungssicherheit der Bundesbürger ändern.
Den Tieren würde vielfach großes Leid und Elend erspart.
Burgilali | 08.12.2024 - 17:59
Im Bereich der Fleckviehzucht wird ohne CRISPR seit langem eine erfolgreiche Zucht hornlos vererbender Zuchtbullen betrieben. Es gibt bereis mehrere Zuchtlinien mit sehr guten Vererberleistungen. Deer Grund für das Ausbrennen der Hirnknospen ist weniger die Gefahr für den MEnschen oder andere Herdenmitglieder als vielmehr, dass mehr hirnlose Kälber als behornte auf die gleiche Stallfläche aufgestallt werden können. Es geht ausschließlich um Profitmaximierung.
In einer Untersuchung der Bayerischen LAndesanstalt für Landwirtschaft zum Kupieren von Lämmerschwänzen stellte sich heraus, dass dieser Eingriff zu schmerzhaften Reaktionen bei den kupierten Lämmern führte.
Burgilali | 08.12.2024 - 17:52
Sicher ist, dass kein Fleisch von kranken Tieren in den Lebensmittelmarkt gebracht wird, weil dies durch eine staatliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung verhindert wird, die von verantwortungsbewußten Veterinären durchgeführt wird. Thema der Petition ist die Misshandlung von Tieren schon bevor sie geschlachtet werden. Die armen Viecher leiden nicht für uns, sondern für die Profitgier der landwirtschaftlichen Tierhalter und der daran interessierten Handelsverbände. Die landwirtschaftlichen Tierhalter sind für die Haltungsbedingungen verantwortlich, in denen die ihnen anvertrauten Schützlinge leben müssen. Auch wenn der Verzehr von Fleisch und Wurst sinkt, so gehen große Mengen des erschlachteten Fleisches in den Export, ohne dass sich die Lebensbedingungen der Tiere verbessern.