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Petition 172533

Arbeitslosengeld (SGB III)

Abschaffung von Meldepflichten u. Auskunftsersuchen der BA durch ehemalige Arbeitgeber gem. § 312 SGB III u. der EBV vom 13.09.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, Meldepflichten und Auskunftsersuchen der Bundesagentur für Arbeit (BA) durch ehemalige Arbeitgeber gem. § 312 SGB III und der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) abzuschaffen, die Verantwortung zur Vorlage der notwendigen Unterlagen vollständig auf die Leistungsempfänger zu übertragen und Auskünfte vom ehemaligen Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen und mit triftigem Grund einzuholen.

Begründung

Zu oft sehe ich mich als Arbeitgeber gezwungen, Meldungen für Mitarbeiter vorzunehmen, die das Unternehmen zum Teil schon vor über einem Jahr verlassen haben. Dies führt zu zusätzlichem Aufwand und unnötiger Bürokratie. Ich kann nicht nachvollziehen, dass diese ehemaligen Mitarbeiter jetzt zu meinem Problem und Arbeitsaufwand werden.

1. Eigenverantwortung der Leistungsbezieher:

Arbeitnehmer erhalten regelmäßig Abrechnungen über ihr Arbeitsentgelt, Steuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge. Diese Dokumente enthalten alle notwendigen Informationen für die Beantragung von Leistungen bei der BA. Es liegt in der Verantwortung des Leistungsempfängers, diese Unterlagen selbst vorzulegen, um Leistungen zu beantragen. Diese Eigenverantwortung darf nicht durch eine zusätzliche Belastung der ehemaligen Arbeitgeber ersetzt werden.

2. Reduzierung von Bürokratie und administrativem Aufwand:

Die aktuelle Praxis, dass Arbeitgeber die BA regelmäßig über das Arbeitsentgelt ihrer ehemaligen Mitarbeiter informieren müssen, führt zu zusätzlichem Aufwand und Bürokratie. Obwohl jede Meldung in der Regel nur einige Minuten dauert, summiert sich dieser Aufwand und wird zur lästigen Pflicht. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, die nicht über umfangreiche Personalabteilungen verfügen, stellt dies eine unnötige Belastung dar.

3. Unverhältnismäßigkeit der Verantwortung für ehemalige Mitarbeiter:

Arbeitgeber sollten nicht mehr verpflichtet sein, Informationen über ehemalige Mitarbeiter an die BA zu übermitteln. Ehemalige Mitarbeiter sind in der Lage, ihre eigenen Unterlagen zu verwalten und vorzulegen.

4. Effizienz, Vermeidung von Redundanz und Verbesserung der Datenqualität und -sicherheit:

Die doppelte Dokumentation und Informationsweitergabe sind ineffizient und führen zu redundanten Prozessen. Mitarbeiter erhalten alle notwendigen Abrechnungen und Nachweise, die sie direkt bei der BA einreichen können. Während die Meldung durch Arbeitgeber dazu beitragen kann, Betrug und Missbrauch zu verhindern, ist dies kein ausreichender Grund, um ehemalige Arbeitgeber mit dieser Mitwirkung zu belasten. Die BA kann zusätzliche Prüfmechanismen und stichprobenartige Kontrollen einführen, um die Richtigkeit der eingereichten Unterlagen sicherzustellen.

5. Nutzung bestehender Datenquellen:

Der BA sollen Zugriff auf vorhandene Daten bei Krankenkassen (KK), Rentenversicherungen (RV) oder Finanzämtern (FA) über digitale Schnittstellen ermöglicht werden.

Der digitale Austausch mit den KK und der RV existiert bereits und ist hinreichend. Diese Institutionen und die FA erhalten alle relevanten Daten von den Arbeitgebern und können diese bei Bedarf der BA zur Verfügung stellen. Dies würde den Verwaltungsaufwand für die Arbeitgeber reduzieren und sicherstellen, dass die BA weiterhin Zugang zu den notwendigen Informationen hat.

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