Text der Petition
Der Bundestag möge beschließen, dass jederzeit eine fehlende Zertifizierung als Grund für die Abberufung eines Hausverwalters möglich wird, ohne dass es eines Mehrheitsverhältnisses bedarf:
Begründung
Wer heute als HausverwalterIN tätig ist, muss seit dem 01.06.2024 gemäß §26a WEG zertifiziert sein. Das gilt allerdings nur, wenn die Wiederwahl ansteht. Ein bereits tätige*r HausverwalterIn, die/der nicht zertifiziert ist, kann nicht wegen einer fehlender Zertifizierung abberufen werden. Das führt das gut gemeinte Gesetz ad absurdum und sorgt dafür, dass HausverwalterInnen, die sich vor dem 01.06 haben in ihrem Amt bestätigen lassen, auch weiterhin ohne Zertifizierung tätig sein dürfen. Für die mögliche Abberufung muss die Mehrheit zustimmen. Hier soll es möglich sein, dass die Abberufung aufgrund einer fehlenden Zertifizierung möglich wird. Dafür soll keine Mehrheit benötigt sein.