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Petition 172874

Tierhaltung

Vollständige und unverzügliche Abschaffung der Anbindehaltung von Rindern/Verbot sämtlicher Käfighaltungen vom 25.09.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird die vollständige und unverzügliche Abschaffung der Anbindehaltung von Rindern (Mastrinder, Milchkühe etc.) gefordert. Dies schließt sowohl die ganzjährige als auch die saisonale Anbindehaltung ein. Zudem wird ein komplettes Verbot sämtlicher Käfighaltungen wie Kastenstände, Kälberboxen und Kaninchenkäfige gefordert, da diese Haltungsformen ethisch-moralisch untragbar sind. Landwirtinnen und Landwirte sollen beim Ausstieg aus diesen Qualhaltungssystemen unterstützt werden.

Begründung

Die Anbindehaltung enthält den betroffenen Tieren die Auslebung grundlegender körperlicher als auch psychischer Grundbedürfnisse vor. Die Tiere stehen weitgehend bewegungslos im Stall, können ihren Juckreiz kaum lindern und sind beim Ruhen und der Nahrungsaufnahme stark eingeschränkt. Eine freie Kontaktaufnahme zu anderen Tieren - wie das Einhalten eines selbst gewählten Abstands zu diesen - ist nicht möglich. Die ständige Fixierung setzt die Rinder überdies gravierenden Gesundheitsrisiken aus: Die Tiere leiden an Gelenks- und Hautverletzungen, Erkrankungen des Euters, der Geschlechtsorgane, des Verdauungsapparats, des Atmungsapparates, der Klauen etc.
Auch die saisonale Anbindehaltung muss beendet werden. Gerade in den Hotspots der Anbindehaltung in Süddeutschland sind die Sommer und entsprechende Weideaufenthalte kurz und belaufen sich nur auf 3-5 Monate. Die übrige Zeit – 7-9 Monate – stehen die Rinder in dieser Haltungsform in der Regel angebunden im Stall. Das ist keinem Tier zuzumuten.
Kastenstände für Sauen werden in Deutschland auch nach langer Übergangsfrist bis 2036 im Abferkelbereich nur eingeschränkt, aber nicht verboten. Die weiterhin erlaubten fünf Tage am Stück führen zu erhöhten Schmerzen für die Tiere während der Geburt, verhindern ein artgerechtes Nestbauverhalten und können den Mutter-Kind-Kontakt dauerhaft schädigen.
Ein Großteil der Kälber muss die ersten 2-4 Wochen seines Lebens isoliert in Kälberboxen oder -Iglus verbringen. Da die Jungtiere während dieses Zeitraums stark unter der Einsamkeit, Enge und Monotonie leiden, ist diese Haltungsform zu untersagen und durch kuhgebundene Gruppenhaltungen zu ersetzen.
Obwohl die schlimmsten Missstände inzwischen untersagt sind, enthalten auch die weiterhin erlaubten Kaninchenkäfige den bewegungsfreudigen Nagern die Auslebung wesentlicher Grundbedürfnisse wie Nahrungssuche, Graben und sozialen Rückzug vor. Wir fordern daher ein entsprechendes Verbot.
Um Landwirtinnen und Landwirte beim Ausstieg und Umbau zu unterstützen, schlagen wir die Einführung einer Abgabe auf tierische Produkte vor, deren Erlöse diesen zur Verfügung gestellt werden. Bedingung für die Förderung ist, dass die Landwirt*innen aus der Tierhaltung aussteigen oder dass sie ihren Tieren einen deutlich über das durchschnittliche Niveau in Deutschland hinausgehenden Standard zur Verfügung stellen.

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