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Diskussion zur Petition 172940

Kinderschutz

Unterbringung von Kindern aus kriminellen Familien in staatliche Obhut vom 28.09.2024

Diskussionszweig: Wann genau soll dies greifen?

lerchenzunge | 27.10.2024 - 21:43

Wann genau soll dies greifen?

Anzahl der Antworten: 0

Mich würde interessieren, wann gemäß Willen des Petenten dies greifen soll und warum andere, bereits jetzt gesetzlich mögliche Massnahmen in diesen Fällen nicht greifen?

Eltern sind kriminell: ja, warum sitzen die dann nicht im Knast? Wenn die Eltern schwer kriminell sind, sollten die weggesperrt werden und dann muss sowieso jemand anders, eben jemand, der nicht kriminell ist und daher nicht in Haft ist, sich um die Kinder kümmern, notfalls der Staat. So ist es doch schon jetzt!
Oder die Eltern gehören einem "kriminellen Clan" an, wie es angedeutet wurde: dann gilt doch das gleiche, wenn die Eltern kriminell sind, müssen die im Interesse der Gesellschaft in Haft genommen werden und wenn sie keine Deutschen sind natürlich auch abgeschoben werden. In dem Fall müsste eher das Ausländerrecht eine Änderung erfahren, indem Abschiebehindernisse beseitigt werden.

Oder aber die Eltern sind eben nicht so kriminell, dass eine Haftstrafe angemessen wäre, warum dann sollen ihnen die Kinder weggenommen werden, warum sollen die Kinder traumatisiert werden?
Die Gefahr, dass sowas politisch missbraucht wird, ist enorm. Dafür muss man nicht mal Unrechtsstaaten wie DDR anführen, auch zB. in der Schweiz wurden bis in die 1960er "Verdingkinder" von den Behörden den Eltern weggenommen, ähnlich in Österreich die "Schwabenkinder" oder in Schweden die Kinder in "Gesellschaftsfürsorge".

Es gibt dazu einen sehr lesenswerten Artikel, im SPIEGEL 31/1983: "»Kinder-Gulag« im Sozialstaat Schweden".
Kurzes Zitat daraus:
"Kinder aus einem ordentlichen Elternhaus gerissen werden, weil die Eltern einer religiösen Minorität angehören oder in ihren kulturellen oder intellektuellen Interessen abweichende Neigungen aufweisen."
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