
Diskussion zur Petition 172940
Kinderschutz
Unterbringung von Kindern aus kriminellen Familien in staatliche Obhut vom 28.09.2024
Diskussionszweig: Die kriminellen Clans, an die man mit Sicherheit denkt
In ihren Ländern dürfen die Menschen dann weiter ihre Kinderschar vergrößern und auch bei sich behalten.
Ein Gesetz des Kindesentzugs bei "Kriminalität", nur weil es bestimmte Gruppen gibt, die nach der Rechtslage eigentlich längst abgeschoben sein müssten, geht zu weit.
Im Übrigen kann eine erworbene deutsche Staatsangehörigkeit durchaus auch entzogen werden. Da die Betreffenden meist die ihres Herkunftslandes weiter haben, entsteht auch keine Staatenlosigkeit. Ansonsten steht es ihnen ja frei, ihre alte wieder zu beantragen.
P.S. und um das zu verhindern, dass Staatenlosigkeit dem Entzug der deutschen und der Abschiebung im Weg steht, sollte das neue Gesetz zum Erwerb des "deutschen Passes", der die Staatsangehörigkeit neuerdings ja regelrecht verscherbelt, damit einher gehen, dass man seine alte StA nicht abgeben muss, vielleicht auch nicht darf.