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Petition 173030

Bundesstraßen

Prüfung einer kostensparenden und umweltschonenden Variante im Vorhaben „B49 – Ersatz Hochstraße und Taubensteinbrücke Wetzlar“ vom 02.10.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass im Vorhaben des Bundes „B49 – Ersatz Hochstraße und Taubensteinbrücke Wetzlar“ eine kostensparende und umweltschonende Variante „Erhalt der Hochstraße im Bestandskorridor ohne Verbreiterung“ geprüft werden soll. Dafür soll die Variantenabwägung erneut durchgeführt, diese neue Variante dabei einbezogen und notwendige Korrekturen und Ergänzungen berücksichtigt werden.

Begründung

Die B49 führt über 2,8 km auf einer Hochstraße durch das Stadtgebiet Wetzlar. Diese Hochstraße ist baufällig und muss saniert werden. Hessen Mobil führt das Vorhaben im Auftrag des Bundes durch (Kostenschätzung 438 Mio. €). Die Planvarianten wurden unter großem Zeitdruck erarbeitet, da 2028 als Nutzungsende der Hochstraße galt. Als Vorzugsvariante wurde ein Abriss der Hochstraße in Verbindung mit einer Umfahrung der Stadt Wetzlar und einem neu zu erstellenden Tunnel ermittelt und Ende 2021 vom BMDV bestätigt.
Mehrere Gründe erfordern nun aus unserer Sicht eine neue Variantenprüfung:
• 2023 wurde festgestellt, dass das Nutzungsende der Hochstraße erst 2035 erreicht ist. Damit ändern sich wesentliche Annahmen der Variantenentscheidung.
• Für die Vorzugsvariante werden umfassende, kostenintensive Erweiterungen der Anschlussstellen an der A45 notwendig. Diese Kosten wurden nicht berücksichtigt.
• Positive Aspekte der Stadtentwicklung, die für die Umfahrung sprachen, relativieren sich, da bei Wegfall der Hochstraße neue Straßen- und Brückenbauwerke für den Westanschluss des Stadtgebiets Wetzlar notwendig werden.
• Die Kosten dieses Westanschlusses wurden fälschlicherweise für alle Varianten angerechnet obwohl sie nur bei den Umfahrungsvarianten notwendig sind.
• Negative Einflüsse bei der Umweltverträglichkeit wurden bei der Abwägung der Varianten nicht adäquat berücksichtigt.
• Potenzieller Spielraum beim Festlegen der Fahrbahnbreiten wurde nicht genutzt. Vor allem wurde keine Variante verfolgt, die sich auf den heute bereits genutzten Korridor der Hochstraße beschränkt.

Wir fordern daher, dass die folgende Variante mit in die Prüfung aufgenommen wird:
- Erhalt der Hochstraße im Bestandskorridor
- max. 80 km/h
- wie bisher 4-spurige Ausführung, keine Verbreiterung
Diese Variante erfüllt die verkehrstechnischen Ansprüche, sie hat deutliche ökonomische Vorteile und punktet mit den geringsten Umweltbeeinträchtigungen.
Im Gegensatz dazu hat die aktuelle Umfahrungsvariante folgende Risiken:
• Sie wird im Bau deutlich teurer (Umbauten der Autobahn-Anschlussstellen A45, Westanschluss Wetzlar, teures Tunnelbauwerk). Der sich anschließende aufwändige Betrieb des neuen Tunnels erhöht in Summe die Dauerbelastungen für die Steuerzahler.
• Die Voruntersuchung weist Schwächen auf. Bei der Bewertungsmatrix wurden negative Elemente nicht einbezogen. Die Kosten für die Autobahn-Anschlussstellen wurden nicht berücksichtigt und die Kosten für den Westanschluss wurden falsch angerechnet. Dies führt zu Rechtsunsicherheiten vor allem im Falle einer Klage gegen die Planfeststellung.
• Die Umfahrung verbraucht in erheblichem Maße landwirtschaftliche Flächen. Zudem erzeugt die dauerhaft längere Fahrtstrecke der Umfahrung von 4 km entsprechende Klimafolgen (mind. 9700 Tonnen zusätzliches CO2 pro Jahr).

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