Text der Petition
Mit der Petition wird die Abschaffung der Pflicht zur notariellen Beglaubigung von Vorstandsänderungsanmeldungen im Vereinsregister gefordert.
Begründung
Die derzeitige Verpflichtung zur notariellen Beglaubigung von Vorstandsänderungen stellt eine unnötige bürokratische Hürde dar, die insbesondere für kleine, gemeinnützige Vereine mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist. Diese Anforderung ist weder notwendig noch verhältnismäßig, um die Sicherheit und Richtigkeit der Anmeldungen zu gewährleisten.
Zur Sicherstellung der Authentizität und Integrität der Anmeldungen könnten alternative Maßnahmen ergriffen werden, wie beispielsweise die behördliche Beglaubigung der Unterschriften auf den Anmeldeformularen oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch die Vorstandsmitglieder.
Darüber hinaus sind Notarstellen häufig überlastet, was die Terminfindung für die Beglaubigung der Anmeldeformulare erheblich erschwert. Der Antrag auf Vorstandsänderung beim Registergericht ist ein deklaratorischer Prozess, der keine besondere Notwendigkeit für die Erstellung einer öffentlichen Urkunde beinhaltet. Zudem gibt es zur Personenidentifizierung mehrere alternative Möglichkeiten, wie beispielsweise die elektronische qualifizierte Signatur, das Postident-Verfahren und ähnliche Methoden, die heutzutage ausgeschlossen sind.
Ich bitte daher den Deutschen Bundestag, die gesetzlichen Bestimmungen dahingehend zu ändern, dass die notarielle Beglaubigungspflicht für Vorstandsänderungsanmeldungen im Vereinsregister entfällt.