Text der Petition
Mit der Petition soll erreicht werden, die Weitergabe von Gesundheitsdaten an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) ohne die aktive Zustimmung des Patienten zu untersagen. Dies gilt insbesondere für Krankenkassen, da Patienten hier das Widerspruchsrecht aberkannt wurde.
Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, gesetzliche Regelungen zu erlassen, die sicherstellen, dass Gesundheitsdaten nur mit der aktiven Zustimmung des Patienten an das FDZ weitergegeben werden dürfen.
Begründung
Zweckgebundene Verarbeitung von Gesundheitsdaten: Krankenkassen dürfen Gesundheitsdaten nur zweckgebunden verarbeiten. Die Weitergabe dieser Daten, selbst in anonymisierter Form, stellt eine Aufhebung der Zweckgebundenheit dar.
Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht: Die Weitergabe von Gesundheitsdaten ohne aktive Zustimmung des Patienten ist ein Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Jeder Mensch hat das Recht, selbst über die Verwendung seiner persönlichen Daten zu entscheiden.
Würde des Patienten: Gesundheitsdaten sind eng mit der Würde des Patienten verknüpft. Ein Eingriff in diese Daten ohne Zustimmung des Betroffenen stellt somit auch einen Eingriff in seine Würde dar. Dieser Eingriff kann nicht durch ein höheres Interesse gerechtfertigt werden, da sonst Artikel 1 des Grundgesetzes (GG) nicht gewahrt bleibt.
Dieser Punkt findet derzeitig im Patientendatenschutzgesetz keine Beachtung.