Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die Arbeitsvertragsklausel “Endet mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters“ und ähnliche Formulierungen für unwirksam zu erklären. Arbeitnehmern soll ein Kündigungsschutz vor und bei Erreichen des Renteneintrittsalters und ein selbstbestimmter Rentenbeginn gewährt werden. Arbeitsverträge für Rentner bedürfen einer eigenen vereinfachten gesetzlichen Regelung.
Begründung
In den meisten Arbeitsverträgen wie auch den Berechnungsgrundlagen der Rentenanstalt wird von einem gesetzlichen Renteneintrittsalter und damit dem automatischen Rentenbeginn ausgegangen und in den Arbeitsverträgen inkludiert. Damit enden diese Arbeitsverträge automatisch mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Diese Klausel ist nicht nur volkswirtschaftlich kontraproduktiv, sondern auch arbeitsrechtlich und privatwirtschaftlich ungerecht.
Um dies richtig zustellen, ist es dringend notwendig, die Gültigkeit dieser Formulierung für alle Arbeitsverträge auszuschließen, und den Renteneintritt selbstbestimmt in die Entscheidungsfreiheit der Arbeitnehmer zu legen.
Um diese Position – volkswirtschaftlich wie auch privatwirtschaftlich – im Sinne für das Gemeinwohl zu stärken, ist es zusätzlich wichtig, Arbeitnehmern im relevanten Alter – z. B. ab 60 - zusätzlichen Kündigungsschutz zu gewähren, insofern sie diesen in Anspruch nehmen wollen. Dem Arbeitnehmer steht jederzeit frei, im gesetzlichen Rahmen den Rentenbeginn zu beantragen. Zugleich muss sichergestellt werden, dass ältere Arbeitnehmer nicht in die Rente »gedrängt« oder altersbedingt gekündigt werden. Deshalb ist ein gesetzlich erweiterter Kündigungsschutz für Arbeitnehmer ab 60 notwendig.
Arbeitsverträge für Rentner bedürfen einer eigenen vereinfachten gesetzlichen Regelung, inkl. Steuerfreibeträge und Freistellung von sonstigen gesetzlichen Forderungen, um die Attraktivität einer Tätigkeit im Alter zu erhöhen und Hürden abzubauen.
Zu guter Letzt muss der Rentenantrag liberalisiert und digitalisiert werden, um eine einfache, aber auch frei entscheidbare Antragsstellung zu gewährleisten. Die aktuellen Anträge, Genehmigungsprozesse und Entscheidungen sind stark von einer eindimensionalen patronisierenden Grundeinstellung geprägt, und machen eine freie Entscheidung wenn nicht unmöglich, doch sehr, sehr schwer. Daher sollten ab dem 60sten Lebensjahr, neben den obligatorischen Rentenkontoauszügen, auch jährlich vereinfachte Beispielrechnungen und Antragsformulare versendet werden, bzw. digital zur Verfügung gestellt werden.