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Diskussion zur Petition 173173

Straftaten gegen das Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit

Gesetzliche Reform zum Schutz von Frauen vor Femiziden und Gewalt vom 09.10.2024

Diskussionszweig: Falscher Ansatz

Nutzer2917297 | 29.11.2024 - 21:42 (Zuletzt geändert am 29.11.2024 - 22:03 von Nutzer2917297 )

Falscher Ansatz

Anzahl der Antworten: 0

sage ich als Frau.

Frauen benötigen keinen besonderen Schutz und keine besonderen Schutzräume. Es braucht keine geschlechter getrennten Bahnwaggons etc.

Damit verfällt man in "alte Zeiten" und alte Rollenvorstellungen, die der Gleichberechtigung entgegen wirken.

Was es braucht, ist endlich eine den Taten angemessene Strafe für gewalttätige und übergriffige Männer.
Was nutzt ein Näherungsverbot oder Kontaktverbot wenn ein solches leicht umgangen und kaum geahndet wird?

Die entsprechenden Strafgesetze sind vorhanden - sei es "Vergewaltigung", "Körpervertzung", "schwere Körperverletzung" bis hin zum "Mord" - es bedarf Richtern, die das Strafmaß entsprechend ausschöpfen, unabhängig vom Geschlecht des Opfers.

Ich wehre mich auch gegen eine Einführung des Straftatbestands des "Femizid". Mord ist Mord - gleichgültig aus welchen Gründen - und mit einer entsprechenden Strafe zu belegen.

Frauen sind keine "besondere Opfergruppe" und sollten sich auch nicht zu "besonderen" Opfern machen lassen, Was "WiR" benötigen, ist die absolute Lehre und Durchsetzung des Artikel 3 GG (Männer und Frauen sind gleichberechtigt ....). Daran mangelt es seit Inkrafttreten des GG
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