Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 173200

Petitionsverfahren

Reform des Petitionsverfahrens des Bundestages vom 09.10.2024

Diskussionszweig: Gute Idee, aber...

Nutzer18343 | 20.02.2025 - 13:01 (Zuletzt geändert am 20.02.2025 - 13:03 von Nutzer18343 )

Gute Idee, aber...

Anzahl der Antworten: 8

Es gibt gute Gründe warum man öffentliche und private Petitionen hat.

Einen persönlichen Fall zu veröffentlichen mit Krankenakten, oder ähnliches würde ich ablehnen.

Dennoch werden viele öffentliche Petitionen aus diversen Gründen nicht veröffentlicht und abgelehnt. Manche mit - in meinen Augen - absurden Argumente e.g. mit verweisen auf die aktuelle Rechtslage. Dies ist schließlich der Petitionsausschuss des Bundestages = Gesetzgebers, der Gesetze sogar das Grundgesetz ändern kann.

Es steht natürlich dem Petitionsausschuss frei eine Petition mit Begründung abzulehnen. Diese kann dann hier dennoch veröffentlicht werden.
3

Nutzer18343 | 26.02.2025 - 22:28

Zitat: von CYBERYOGI =CO=Windler
GEFAHR!: Veröffentlichungspflicht für alle Petitionen = DDoS-Angriff

Sobald soeine Pflicht existiert,kämen von Putin-Trollfabriken und Co. sofort hunderttausende KI-generierte Fake-Petitionen mit fast identischem Inhalt, um die Sichtbarkeit echter Petitionen zu verhindern und das System komplett unbrauchbar zu machen. Daher ist Vorauswahl zumindest zur Filterung inhaltsgleicher Petitionen absolut notwendig, damit Demokratie überhaupt eine Chance behält zu funktionieren. Es gibt das Recht auf Meinungsäußerung, aber nicht auf unbegrenzte Sichtbarkeit bzw. Reichweite.


=> KEINE Mitzeichnung.


...auch das kann man regeln... Eine Pflicht eine Petition zu bearbeiten gibt es ja schon sowieso.

1

CYBERYOGI =CO=Windler | 26.02.2025 - 02:52 (Zuletzt geändert am 26.02.2025 - 02:55 von CYBERYOGI =CO=Windler )

GEFAHR!: Veröffentlichungspflicht für alle Petitionen = DDoS-Angriff

Sobald soeine Pflicht existiert,kämen von Putin-Trollfabriken und Co. sofort hunderttausende KI-generierte Fake-Petitionen mit fast identischem Inhalt, um die Sichtbarkeit echter Petitionen zu verhindern und das System komplett unbrauchbar zu machen. Daher ist Vorauswahl zumindest zur Filterung inhaltsgleicher Petitionen absolut notwendig, damit Demokratie überhaupt eine Chance behält zu funktionieren. Es gibt das Recht auf Meinungsäußerung, aber nicht auf unbegrenzte Sichtbarkeit bzw. Reichweite.


=> KEINE Mitzeichnung.

1

Nutzer18343 | 23.02.2025 - 23:24 (Zuletzt geändert am 23.02.2025 - 23:26 von Nutzer18343 )

Zitat: von Nutzer4902401
@ Nutzer18343 | gestern - 20:57 (Zuletzt geändert am 21.02.2025 - 21:58 von Nutzer18343 )
Zitat: von Nutzer18343
Ich weiss es weil es mir auch schon so ergangen ist wo der Petitionsausschuss beschlossen hat etwas nicht zu veröffentlichen, weil es den gesellschaftlichen Frieden stören könnte und eine andere die vorerst auf Eis gelegt wurde.

YMMD ... Nein, das sagt gar nichts. Im Gegenteil, Sie widerlegen damit ihre eigenen Einlassungen.

Weil das mit dem gesellschaftlichen Frieden ja Teil der Zulässigkeit einer Petition ist. Ich glaube, ich will gar nicht wissen, was Text und Tenor dieser Petition war.


Stimmt garnicht. Das ist die Definition des Petitionsausschusses bezüglich der damaligen politischen Lage und der Annahme was hier im Petitionsforum passieren würde.

Wie Sie sehen sind die Punkte:

Zitat:


• Das Anliegen muss von allgemeinem Interesse sein.

• Es darf keine persönlichen Bezüge enthalten.

• Anliegen und Begründung müssen knapp und allgemein verständlich formuliert sein.

• Es werden nur Themen veröffentlicht, bei denen eine sachliche Diskussion zu erwarten ist.
Quelle: Seite zur Einrichtung einer ePetition

Ebenso hat der Petitionsausschuss komische Definitionen ... e.g. eine Änderung gegen die Tarifautonomie verstoßen würde. Was nicht der Fall war und selbst wenn ... auch dies wäre eine zulässige Petition.

Andere Petition liegen auf Eis und es ist anzunehmen das man auf Entscheidungen der Tagespolitik wartet. Ist es nicht sehr interessant das Petitionen hier veröffentlicht werden zu den Punkten, wo zufällig der Bundestag gerade diskutiert?

Das ist alles völlig legitime. Ist ja eine Petition. Macht auch Sinn wenn man eine positive Antwort geben kann. Hab sogar schon eine erfolgreiche Petition gehabt und ich denke es wäre sonst auch nicht gekommen.

Es ist in meinen Augen wichtig das Themen die Bürger einbringen fachlich öffentlich beantwortet werden und das ist ja nicht sooo schwer.

Viele Petition basierend auf falsche Annahmen und auch hier im Petitionsforum sieht man ja oft Kommentare, die komplett auf falsche Annahmen beruhen. Da finde ich den Lerneffekt sehr Vorteilhaft.

Veröffentlicht heisst ja nicht öffnen zur Diskussion.

3

Nutzer4902401 | 22.02.2025 - 07:38 (Zuletzt geändert am 22.02.2025 - 07:40 von Nutzer4902401 )

@ Nutzer18343 | gestern - 20:57 (Zuletzt geändert am 21.02.2025 - 21:58 von Nutzer18343 )

Zitat: von Nutzer18343
Ich weiss es weil es mir auch schon so ergangen ist wo der Petitionsausschuss beschlossen hat etwas nicht zu veröffentlichen, weil es den gesellschaftlichen Frieden stören könnte und eine andere die vorerst auf Eis gelegt wurde.

YMMD ... Nein, das sagt gar nichts. Im Gegenteil, Sie widerlegen damit ihre eigenen Einlassungen.

Weil das mit dem gesellschaftlichen Frieden ja Teil der Zulässigkeit einer Petition ist. Ich glaube, ich will gar nicht wissen, was Text und Tenor dieser Petition war.

Zitat: von Nutzer18343
Der Petitionsausschuss wird nicht überlastet deswegen. Er hat jede Petition zu bearbeiten (das ist seine Pflicht - so oder so). Ob diese Petition veröffentlicht wird oder nicht, stattgegeben oder abgelehnt... spielt keine Rolle. Jede Petition wird bearbeitet.

Ablehnen und ad acta legen ist eine Sache. Das dann trotzdem irgendwie nicht aber irgendwie doch zu "veröffentlichen" ist deutlicher Mehraufwand.

Zitat: von Nutzer18343
Man kann nicht-öffentliche oder öffentliche einreichen. Alle werden bearbeitet. Ob öffentliche Petitionen auch wirklich veröffentlicht werden ist etwas anderes.

Ja,? Und der springende Punkt ist was genau? Öffentlich ist eine Petition erst, wenn sie den Richtlinien entspricht und daher veröffentlicht wurde.

Zitat: von Nutzer18343
Der Lerneffekt wäre gross.

Was für ein Lerneffekt?

Zitat: von Nutzer18343
Es gibt weiss Gott mehr als 7747 Petition, die als öffentliche Petitionen eingereicht wurden seit Gründung dieser Platform.

Ebenfalls egal. Weil diese dann eben nicht den Richtlinien entsprochen haben. Die zudem eh schon sehr großzügig ausgelegt werden vom Pet-Ausschuss.

Zitat: von Nutzer18343
Zitat:
Ablehnung der Veröffentlichung einer Petition darf keinesfalls mit einer Ablehnung der Petition selbst verwechselt
werden. Jede Petition wird unabhängig von ihrer Veröffentlichung entgegengenommen, geprüft und beschieden.
Quelle: Drucksache 20/11600 - Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2023 - Seite 8

Und, weiter? Auch Nichtveröffentlichung wegen Nichterfüllung der Richtlinien ist ein Bescheid.

Zitat: von Nutzer18343
Man könnte auch Petition veröffentlichen die grobe Beleidigungen haben. Diese dann mit xxx Kennzeichen und die Petition ordentlich bearbeiten und sachlixh antworten und auf Fehler, Wortwahl, Strafbestand, aufmerksam machen. Da öffentlich kann auch der Name des Petenten veröffentlicht werden.

Oh, ernsthaft?

Mal abgesehen davon, dass der Pet-Ausschuss nicht der Redakteur der Petenten ist, und auch nicht deren Strafrechts- oder Presserechtsanwalt. In dem Moment, in dem der Pet-Ausschuss auf "grobe Beleidigungen" und "Straftatbestände" "aufmerksam" machen müsste über eine sachliche Ablehnung der Petition hinaus, wäre das nicht der Petent, der da "aufmerksam" gemacht werden müsste, sondern die Staatsanwaltschaft Berlin Mitte, und ggf. die in Karlsruhe.

Zitat: von Nutzer18343
Mache mir da keine Gedanken. Es wäre lehrsam.

Die Leute, die solche Petitionen einreichen, sind grundsätzlich in jeder Hinsicht herausgefordert. Und eben nicht lernfähig. Nicht mal solche, die hier als Intensivpetenten auffallen.

0

Nutzer18343 | 21.02.2025 - 20:57 (Zuletzt geändert am 21.02.2025 - 21:58 von Nutzer18343 )

Ich weiss es weil es mir auch schon so ergangen ist wo der Petitionsausschuss beschlossen hat etwas nicht zu veröffentlichen, weil es den gesellschaftlichen Frieden stören könnte und eine andere die vorerst auf Eis gelegt wurde.

Der Petitionsausschuss wird nicht überlastet deswegen. Er hat jede Petition zu bearbeiten (das ist seine Pflicht - so oder so). Ob diese Petition veröffentlicht wird oder nicht, stattgegeben oder abgelehnt... spielt keine Rolle. Jede Petition wird bearbeitet.

Man kann nicht-öffentliche oder öffentliche einreichen. Alle werden bearbeitet. Ob öffentliche Petitionen auch wirklich veröffentlicht werden ist etwas anderes.

Der Lerneffekt wäre gross.

Es gibt weiss Gott mehr als 7747 Petition, die als öffentliche Petitionen eingereicht wurden seit Gründung dieser Platform.

Zitat:
Ablehnung der Veröffentlichung einer Petition darf keinesfalls mit einer Ablehnung der Petition selbst verwechselt
werden. Jede Petition wird unabhängig von ihrer Veröffentlichung entgegengenommen, geprüft und
beschieden.
Quelle: Drucksache 20/11600 - Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2023 - Seite 8

Man könnte auch Petition veröffentlichen die grobe Beleidigungen haben. Diese dann mit xxx Kennzeichen und die Petition ordentlich bearbeiten und sachlixh antworten und auf Fehler, Wortwahl, Strafbestand, aufmerksam machen. Da öffentlich kann auch der Name des Petenten veröffentlicht werden.

Mache mir da keine Gedanken. Es wäre lehrsam.

1

Nutzer4902401 | 21.02.2025 - 17:50

Zitat: von Nutzer18343
Natürlich, aber nicht alle als öffentliche definierten Petition sind dort zu finden und nicht weil Sie gegen Richtlinien verstoßen.

Und das wissen Sie woher?

Zitat: von Nutzer18343
Ebenfalls wäre es keine Akt die Ablehnung einer Petition (deren Veröffentlichung abgelehnt wurde) dort auch aufzulisten.

Zu was? Um Volumen zu schaffen? Der pet-Ausschuss zu ertränken in sinnfreier Arbeit und Papier?

Zitat: von Nutzer18343
Momentan werden dort nur Petition aufgelistet die veröffentlicht wurden und angenommen/abgelehnt worden.

Nein, da werden die Petitionen aufgelistet, die veröffentlicht wurden. Punkt. Annahme oder Ablehnung sind dann lediglich die zwei möglichen Ergebnisse. Es gibt sonst keine weiteren veröffentlichten Petitionen.

Was passiert, wenn ein Petent seine Petition zurückzieht, weiß ich nicht. Aber das ist auch egal, weil eben der Petent selber seine Petition in dem Fall zurückgezogen hat.

Zitat: von Nutzer18343
Sie wollen mir ja nicht sagen das es bisher nur 10.000 Petition gab.

Leseverständnis?

Es gibt bisher 56 + 999 + 6692 = 7747 öffentliche Petitionen seit Einführung dieser Internetplattform. Es gibt auch weiterhin die Möglichkeit einer Einzelpetition. Sowie selber Papiergebunden Unterzeichner zu finden und auf diese Art eine Petition einzureichen. Nur tauchen diese eben hier nicht auf, weil sie keine öffentlichen Petitionen sind. Logischerweise gab es diese Möglichkeit nicht, bevor das Internet erfunden wurde und dieses Internetdingens dann anno 20xx auch beim Bundestag ankam.

0

Nutzer18343 | 21.02.2025 - 13:45

Natürlich, aber nicht alle als öffentliche definierten Petition sind dort zu finden und nicht weil Sie gegen Richtlinien verstoßen.

Ebenfalls wäre es keine Akt die Ablehnung einer Petition (deren Veröffentlichung abgelehnt wurde) dort auch aufzulisten.

Momentan werden dort nur Petition aufgelistet die veröffentlicht wurden und angenommen/abgelehnt worden.

Sie wollen mir ja nicht sagen das es bisher nur 10.000 Petition gab.

1

Nutzer4902401 | 20.02.2025 - 18:16 (Zuletzt geändert am 20.02.2025 - 18:23 von Nutzer4902401 )

Schlechte Idee.

Schon jetzt ist da jede Menge Unsinn dabei. Aber Sinn oder Unsinn sind nicht die Kriterien dafür. Sondern in den Petitionsrichtlinien zu finden.

Kleine Hilfestellung:
=> Diese Homepage
==> "Service und Information"
===> "Richtlinie öffentliche Petitionen" bzw. "Öffentliche Petitionen, Mitzeichnung und Quorum"
====> Dort "Verfahrensgrundsätze", usw.

Und viel Schwurbelei in der Petition. Die fraglichen anderen Petitionen sind ebenfalls hier zu finden -


  • Petitionen in der Mitzeichnungsfrist (57)
  • Petitionen in der Prüfung (1008)
  • Abgeschlossene Petitionen (6682)

Man muss nur die Suchfunktion bemühen.

4