Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, das Petitionsverfahren des Bundestages zu reformieren.
Die Plattform sollte alle Petitionen veröffentlichen, welche keine strafbewährten Inhalte haben. Eine weitere Selektion sollte nicht stattfinden, da diese als Zensur der Petition angesehen werden kann. Auch sollte die Mitzeichnungsmöglichkeit vereinfacht werden. Hier könnten die Daten des Personalausweises bzw. Passes als Verifikation dienen,
Begründung
Vielen Einreichern von Petitionen ist es schon passiert, dass ihre Petition abgelehnt wurde mit Hinweisen auf andere Petitionen oder Verfahren, die durch den Einreicher aber nicht einfach eingesehen werden können und heute am 35. Jahrestag der Montagsdemos möchte ich, dass wieder mehr Demokratie in das System Einzug hält. Und einer und mit der wichtigste Weg ist, eine Petition einzureichen.
Dabei sollte der Bundestag diese Plattform aktiv bewerben in allen medialen Zweigen, damit der Bürger von diesen Weg der Einflussnahme Kenntnis erlangt.
Einen persönlichen Fall zu veröffentlichen mit Krankenakten, oder ähnliches würde ich ablehnen.
Dennoch werden viele öffentliche Petitionen aus diversen Gründen nicht veröffentlicht und abgelehnt. Manche mit - in meinen Augen - absurden Argumente e.g. mit verweisen auf die aktuelle Rechtslage. Dies ist schließlich der Petitionsausschuss des Bundestages = Gesetzgebers, der Gesetze sogar das Grundgesetz ändern kann.
Es steht natürlich dem Petitionsausschuss frei eine Petition mit Begründung abzulehnen. Diese kann dann hier dennoch veröffentlicht werden.
Nutzer18343 | 26.02.2025 - 22:28
...auch das kann man regeln... Eine Pflicht eine Petition zu bearbeiten gibt es ja schon sowieso.
CYBERYOGI =CO=Windler | 26.02.2025 - 02:52 (Zuletzt geändert am 26.02.2025 - 02:55 von CYBERYOGI =CO=Windler )
GEFAHR!: Veröffentlichungspflicht für alle Petitionen = DDoS-Angriff
Sobald soeine Pflicht existiert,kämen von Putin-Trollfabriken und Co. sofort hunderttausende KI-generierte Fake-Petitionen mit fast identischem Inhalt, um die Sichtbarkeit echter Petitionen zu verhindern und das System komplett unbrauchbar zu machen. Daher ist Vorauswahl zumindest zur Filterung inhaltsgleicher Petitionen absolut notwendig, damit Demokratie überhaupt eine Chance behält zu funktionieren. Es gibt das Recht auf Meinungsäußerung, aber nicht auf unbegrenzte Sichtbarkeit bzw. Reichweite.
=> KEINE Mitzeichnung.
Nutzer18343 | 23.02.2025 - 23:24 (Zuletzt geändert am 23.02.2025 - 23:26 von Nutzer18343 )
Stimmt garnicht. Das ist die Definition des Petitionsausschusses bezüglich der damaligen politischen Lage und der Annahme was hier im Petitionsforum passieren würde.
Wie Sie sehen sind die Punkte:
Quelle: Seite zur Einrichtung einer ePetition
Ebenso hat der Petitionsausschuss komische Definitionen ... e.g. eine Änderung gegen die Tarifautonomie verstoßen würde. Was nicht der Fall war und selbst wenn ... auch dies wäre eine zulässige Petition.
Andere Petition liegen auf Eis und es ist anzunehmen das man auf Entscheidungen der Tagespolitik wartet. Ist es nicht sehr interessant das Petitionen hier veröffentlicht werden zu den Punkten, wo zufällig der Bundestag gerade diskutiert?
Das ist alles völlig legitime. Ist ja eine Petition. Macht auch Sinn wenn man eine positive Antwort geben kann. Hab sogar schon eine erfolgreiche Petition gehabt und ich denke es wäre sonst auch nicht gekommen.
Es ist in meinen Augen wichtig das Themen die Bürger einbringen fachlich öffentlich beantwortet werden und das ist ja nicht sooo schwer.
Viele Petition basierend auf falsche Annahmen und auch hier im Petitionsforum sieht man ja oft Kommentare, die komplett auf falsche Annahmen beruhen. Da finde ich den Lerneffekt sehr Vorteilhaft.
Veröffentlicht heisst ja nicht öffnen zur Diskussion.
Nutzer4902401 | 22.02.2025 - 07:38 (Zuletzt geändert am 22.02.2025 - 07:40 von Nutzer4902401 )
@ Nutzer18343 | gestern - 20:57 (Zuletzt geändert am 21.02.2025 - 21:58 von Nutzer18343 )
YMMD ... Nein, das sagt gar nichts. Im Gegenteil, Sie widerlegen damit ihre eigenen Einlassungen.
Weil das mit dem gesellschaftlichen Frieden ja Teil der Zulässigkeit einer Petition ist. Ich glaube, ich will gar nicht wissen, was Text und Tenor dieser Petition war.
Ablehnen und ad acta legen ist eine Sache. Das dann trotzdem irgendwie nicht aber irgendwie doch zu "veröffentlichen" ist deutlicher Mehraufwand.
Ja,? Und der springende Punkt ist was genau? Öffentlich ist eine Petition erst, wenn sie den Richtlinien entspricht und daher veröffentlicht wurde.
Was für ein Lerneffekt?
Ebenfalls egal. Weil diese dann eben nicht den Richtlinien entsprochen haben. Die zudem eh schon sehr großzügig ausgelegt werden vom Pet-Ausschuss.
Und, weiter? Auch Nichtveröffentlichung wegen Nichterfüllung der Richtlinien ist ein Bescheid.
Oh, ernsthaft?
Mal abgesehen davon, dass der Pet-Ausschuss nicht der Redakteur der Petenten ist, und auch nicht deren Strafrechts- oder Presserechtsanwalt. In dem Moment, in dem der Pet-Ausschuss auf "grobe Beleidigungen" und "Straftatbestände" "aufmerksam" machen müsste über eine sachliche Ablehnung der Petition hinaus, wäre das nicht der Petent, der da "aufmerksam" gemacht werden müsste, sondern die Staatsanwaltschaft Berlin Mitte, und ggf. die in Karlsruhe.
Die Leute, die solche Petitionen einreichen, sind grundsätzlich in jeder Hinsicht herausgefordert. Und eben nicht lernfähig. Nicht mal solche, die hier als Intensivpetenten auffallen.
Nutzer18343 | 21.02.2025 - 20:57 (Zuletzt geändert am 21.02.2025 - 21:58 von Nutzer18343 )
Ich weiss es weil es mir auch schon so ergangen ist wo der Petitionsausschuss beschlossen hat etwas nicht zu veröffentlichen, weil es den gesellschaftlichen Frieden stören könnte und eine andere die vorerst auf Eis gelegt wurde.
Quelle: Drucksache 20/11600 - Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2023 - Seite 8Der Petitionsausschuss wird nicht überlastet deswegen. Er hat jede Petition zu bearbeiten (das ist seine Pflicht - so oder so). Ob diese Petition veröffentlicht wird oder nicht, stattgegeben oder abgelehnt... spielt keine Rolle. Jede Petition wird bearbeitet.
Man kann nicht-öffentliche oder öffentliche einreichen. Alle werden bearbeitet. Ob öffentliche Petitionen auch wirklich veröffentlicht werden ist etwas anderes.
Der Lerneffekt wäre gross.
Es gibt weiss Gott mehr als 7747 Petition, die als öffentliche Petitionen eingereicht wurden seit Gründung dieser Platform.
Man könnte auch Petition veröffentlichen die grobe Beleidigungen haben. Diese dann mit xxx Kennzeichen und die Petition ordentlich bearbeiten und sachlixh antworten und auf Fehler, Wortwahl, Strafbestand, aufmerksam machen. Da öffentlich kann auch der Name des Petenten veröffentlicht werden.
Mache mir da keine Gedanken. Es wäre lehrsam.
Nutzer4902401 | 21.02.2025 - 17:50
Und das wissen Sie woher?
Zu was? Um Volumen zu schaffen? Der pet-Ausschuss zu ertränken in sinnfreier Arbeit und Papier?
Nein, da werden die Petitionen aufgelistet, die veröffentlicht wurden. Punkt. Annahme oder Ablehnung sind dann lediglich die zwei möglichen Ergebnisse. Es gibt sonst keine weiteren veröffentlichten Petitionen.
Was passiert, wenn ein Petent seine Petition zurückzieht, weiß ich nicht. Aber das ist auch egal, weil eben der Petent selber seine Petition in dem Fall zurückgezogen hat.
Leseverständnis?
Es gibt bisher 56 + 999 + 6692 = 7747 öffentliche Petitionen seit Einführung dieser Internetplattform. Es gibt auch weiterhin die Möglichkeit einer Einzelpetition. Sowie selber Papiergebunden Unterzeichner zu finden und auf diese Art eine Petition einzureichen. Nur tauchen diese eben hier nicht auf, weil sie keine öffentlichen Petitionen sind. Logischerweise gab es diese Möglichkeit nicht, bevor das Internet erfunden wurde und dieses Internetdingens dann anno 20xx auch beim Bundestag ankam.
Nutzer18343 | 21.02.2025 - 13:45
Natürlich, aber nicht alle als öffentliche definierten Petition sind dort zu finden und nicht weil Sie gegen Richtlinien verstoßen.
Ebenfalls wäre es keine Akt die Ablehnung einer Petition (deren Veröffentlichung abgelehnt wurde) dort auch aufzulisten.
Momentan werden dort nur Petition aufgelistet die veröffentlicht wurden und angenommen/abgelehnt worden.
Sie wollen mir ja nicht sagen das es bisher nur 10.000 Petition gab.
Nutzer4902401 | 20.02.2025 - 18:16 (Zuletzt geändert am 20.02.2025 - 18:23 von Nutzer4902401 )
Schlechte Idee.
Schon jetzt ist da jede Menge Unsinn dabei. Aber Sinn oder Unsinn sind nicht die Kriterien dafür. Sondern in den Petitionsrichtlinien zu finden.
Kleine Hilfestellung:
=> Diese Homepage
==> "Service und Information"
===> "Richtlinie öffentliche Petitionen" bzw. "Öffentliche Petitionen, Mitzeichnung und Quorum"
====> Dort "Verfahrensgrundsätze", usw.
Und viel Schwurbelei in der Petition. Die fraglichen anderen Petitionen sind ebenfalls hier zu finden -
Man muss nur die Suchfunktion bemühen.