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Diskussion zur Petition 173200

Petitionsverfahren

Reform des Petitionsverfahrens des Bundestages vom 09.10.2024

Diskussionszweig: Keine Ablehnung unter Hinweis auf ähnliches Petitionsverfahren

FraRoe | 31.03.2025 - 14:03

Keine Ablehnung unter Hinweis auf ähnliches Petitionsverfahren

Anzahl der Antworten: 0

Ich bin der Meinung, dass keine Petitionen mit der Begründung abgelehnt werden sollten, es gäbe bereits ein ähnliches Verfahren. Denn jede Petition ist individuell und enthält möglicherweise Einzelargumente, die in dem anderen Verfahren so nicht betont wurden.
Zumindest sollte die Zusammenführung mehrere ähnlicher Petitionen nur mit Zustimmung des Petenten möglich sein. Stimmt dieser nicht zu, kommt es nicht zu einer Zusammenfassung.
Was ich mir aber vorstellen könnte, ist ein Lektorat der Petitionen, damit die Qualität der Formulierungen verbessert wird. Schließlich soll sich damit der Bundestag auseinandersetzen.
Änderungsvorschläge an der Ausformulierung einer Petition sollten aber nur mit Zustimmung des Petenten möglich sein. Wenn der Petent auf seiner Wortwahl besteht, bleibt es dabei.
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