Text der Petition
Mit der Petition wird eine gesetzliche Grundlage für Werkstudenten gefordert.
Begründung
Der arbeitsrechtliche Status von Werkstudenten ist überwiegend lediglich durch teilweise schon ältere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geregelt.
Gesetzliche Regelungen finden sich lediglich bezüglich der Versicherungsfreiheit der entsprechenden Personengruppen (u. a. § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V und § 27 Abs. 4 SGB III).
Viel wichtigere Regelungen, z. B. zu Art und Umfang der Tätigkeiten, die ausgeübt werden dürfen, sind nicht im Gesetzeswortlaut enthalten. Das BSG stellte in einem Urteil lediglich heraus, dass das Studium im Vordergrund stehen soll und entwickelte aus diesem Grundsatz diverse Regelungen zur Höchstarbeitszeit - derzeit 20h/Woche während der Vorlesungszeit und 40h/Woche während der vorlesungsfreien Zeit, überdies unter der Einschränkung, dass eine Überschreitung der 20h-Grenze lediglich 26 Wochen pro Jahr erfolgen darf.
Im Rahmen der Vertragsfreiheit und der eigenverantwortlichen Ausgestaltung von Studium und Beruf sind diese in den 1970er- und 1980er-Jahren entwickelten Grundsätze des BSG zu modernisieren. Es sollte jedem Studierenden selbst überlassen bleiben, in welchem Abschnitt er wie viel arbeiten möchte. Damit sollte auch eine deutliche Überschreitung der o. g. Grenzen möglich sein und eine entsprechende Liberalisierung angestrebt werden.
In vereinzelter Literatur lässt sich finden, dass der Status als Werkstudent nur in wenigen Fällen zu einer Besserstellung führt, weshalb schon für seine Abschaffung plädiert wurde.
Auch vor diesem Hintergrund sollte eine gesetzliche Regelung angestrebt werden, damit Werkstudenten in ihrer ohnehin (i. d. R.) finanziell schwachen Lebensphase besser unterstützt werden. Nach derzeitigem Recht werden grds. lediglich der Beitrag an die Rentenversicherung abgeführt. Im Rahmen der eigenverantwortlichen Ausgestaltung sollte es Werkstudenten ermöglicht werden, auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit zu werden. Überdies sind bei Überschreitung der 520€-Grenze (was in aller Regel der Fall ist, da sonst eine geringfügige Beschäftigung vorteilhafter wäre) vom Studenten selbst Beiträge an die Krankenversicherung (derzeit ca. 130 € / Monat) sowie Lohnsteuer zu zahlen.
Um Studierende in ihrer entsprechenden Lebensphase besser unterstützen zu können, sollte vor dem Hintergrund der o. g. Umstände angestrebt werden, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, mit welcher die Studierenden durch beispielsweise krankenversicherungsrechtliche Entlastungen sowie eine liberalere Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Rentenversicherung und der bereits oben angesprochenen Liberalisierung der Arbeitszeit, angemessen entlastet werden können.
Aus all den vorstehenden Gründen ist es daher durchaus sinnvoll, eine gesetzliche Grundlage für Werkstudenten zu schaffen, um sie in ihrem ohnehin schwierigeren Lebensabschnitt zu unterstützen.