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Diskussion zur Petition 173674

Streckenführung

Bau eines Tunnels zwischen Daglfing und Johanneskirchen (gemäß BT-Drs. 18-7365) vom 20.10.2024

Diskussionszweig: Wir fordern auch eine unparteiische Variantenuntersuchung!

WolfgT | 16.12.2024 - 16:47

Wir fordern auch eine unparteiische Variantenuntersuchung!

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Für die Strecke Daglfing-Johanneskirchen beauftragte die DB die Universität Innsbruck mit der Variantenuntersuchung.

Die Untersuchung hat eine Reihe von methodischen Schwächen und ist mittlerweile auch inhaltlich überholt. Ferner hat die DB ein Eigeninteresse an der günstigeren Lösung, und ist somit nicht unparteiisch.

Wir fordern daher, diese Variantenuntersuchung als obsolet einzustufen und ggf. durch eine unparteiische Untersuchung zu ersetzen!

Die methodischen Schwächen im Einzelnen:

  • Die Fachbereichsbildung erzeugt eine Verzerrung der Ergebnisse, da die sechs Kriterien des Bereichs Verkehr und Technik zusammen genauso stark gewichtet werden wie die neun Kriterien im Bereich Raum und Umwelt. Damit wurden für die DB wichtigen Kriterien wie Eisenbahntechnik/Infrastruktur, Betriebsführung, außergewöhnliche Betriebsumstände und Bauausführung 1,5 Mal stärker gewichtet als die für Anwohner oder die Stadt München wichtigen Kriterien wie Gesundheit und Wohlbefinden, Raumentwicklung, Stadt- und Landschaftsbild, Luft und Klima und Sach- und Kulturgüter
  • Die Fachbereichsbildung konterkariert auch die Gewichtungsmöglichkeiten, die für die lokalen Politiker bereitgestellt wurden. Wenn man die geringstmögliche Gewichtung 1 gibt für alle Kriterien des Bereichs Verkehr und Technik und die höchstmögliche Gewichtung 9 für alle Kriterien aus dem Bereich Raum und Umwelt, dann werden die Kriterien des Bereichs Verkehr und Technik immer noch 1,5 Mal so stark gewichtet wie die Kriterien des Bereichs Raum und Umwelt. Es darf vermutet werden, dass die meisten Politiker damit erfolgreich in die Irre geführt wurden, ein höchst bedenklicher Vorgang angesichts der Summen über die entschieden werden soll.
  • Es wird eine Bewertungsskala von 1 bis 5 verwendet, die später als Nutzenpunkte gezählt werden. In vielen Fällen handelt es sich aber nicht um Nutzen, sondern um Nachteile gegenüber dem Status Quo, z.B. Eingriff ins Grundwasser, Lärm und Einschränkungen in der Bauphase oder Inanspruchnahme von Fremdgrund. Hier hätte man negative Zahlen vergeben müssen. Die Verwendung von positiven Nutzenpunkte für Nachteile verändert systematisch die Kosten-Nutzen-Analyse zugunsten der billigsten Variante und ist damit für Variantenvergleiche unbrauchbar. Das „Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis“ und „Kosten je Nutzungspunkt [Mio €]“ sind mathematisch als falsch zu betrachten.
  • Ein Vergleich verschiedener Varianten nach Nutzenpunkte/Kosten ist generell nicht angebracht, da dies sinnvolle Optionen mit Mehrnutzen>Mehrkosten ausschließen kann.



Falsche bzw. nicht mehr aktuelle Bewertungen


  • Die Grobvariantenuntersuchung führt unter Punkt 1.1 aus, dass die Strecke Teil des Brennernordzulauf sei. Für diesen schreibt die DB (https://www.brennernordzulauf.eu/glossar-98.html) „Der Bemessungsfall ist eine langfristige Dimensionierungsgröße für das Trassenauswahlverfahren und Vorplanung am Brenner-Nordzulauf. Der Ausbau des Brenner-Nordzulaufs ist ein langfristiges Projekt. Aktuelle Zugzahlprognosen decken nicht den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme ab. Aus diesem Grund wurde ein Bemessungsfall mit 400 Zügen täglich definiert.“ Für die Grobvariantenuntersuchung Daglfing-Johanneskirchen wurde diese Logik jedoch nicht angewandt, sondern veraltete Zahlen mit Zeithorizont 2030 verwendet, gerade so, als ob sich die Züge in München in Luft auflösen würden oder als ob München nicht durch die langfristige Entwicklung betroffen wäre. Durch weitere Zulaufstrecken (Einmündung in Rosenheim bzw. über Daglfinger Kurve) wird die Anzahl der Güterzüge auf der Strecke Zamdorf-Johanneskirchen sogar noch einmal deutlich höher liegen als am Brennernordzulauf zwischen Kufstein und Rosenheim.
  • Die falsche Annahme der Zugzahlen bevorteilt ebenerdig. Bei richtiger Zugzahlvorgabe müssten Lärmschutzwände (LSW) höher gebaut werden und dort, wo dies nicht reicht, würden mehr Wohnungen von Lärm über den Grenzwerten betroffen sein. Daher ergäbe sich für die Kriterien des Variantenvergleichs:
    o Eine stärkere städtebauliche Betroffenheit durch höhere LSW, u.a. bedrängende Wirkung, Verschattung, stärkere Schneise
    o Ein stärkerer negativer Einfluss auf Frischluftzufuhr bei höheren LSW
    o Höhere Kosten durch höhere LSW
    o Es wären mehr Wohnungen von Lärm über den Grenzwerten bzw. über der verfassungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle betroffen
  • Neue Erkenntnisse aus der mittlerweile vorliegenden Feinvariantenuntersuchung wurden noch nicht berücksichtigt. Es ergäbe sich z.B.:
    o für ebenerdig:
     Bauzeit von 6,5 Jahren statt 5 Jahren bedeutet einen Punkt weniger
     vorrübergehende Inanspruchnahme von 200.000qm statt 115.000qm bedeutet zwei Punkte weniger
     Baustelleneinrichtungsfläche von über 91.000qm statt 80.000qm bedeutet einen Punkt weniger
    o Für den Bahntunnel:
     Der Einfluss des Tunnels auf das Grundwasser wurde in der Grobvariantenuntersuchung übertrieben dargestellt, da die Grundwasserfließrichtung weitgehend parallel zum Tunnel läuft, insbesondere im kritischen Bereich Englschalking. Bei paralleler Anordnung sollte die Aufstaugefahr viel kleiner sein, als bisher unterstellt. Umgekehrt wurde für die ebenerdige Variante das Problem der Aufstauung im Bereich der U-Bahn nicht ausreichend gewürdigt – wenn die Trasse Daglfing-Johanneskirchen oberirdisch verläuft, müssen Straßen und U-Bahn in den Untergrund. Dies ist problematischer, da diese in Ost-West-Richtung den Grundwasserfluss von Süd nach Nord blockieren. Somit wird es eher bei der ebenerdigen Lösung zu Problemen kommen als beim Tunnel.


Wir fordern das BMDV daher auf
a) die bisherige Grobvariantenuntersuchung als obsolet zu deklarieren
b) falls eine Überarbeitung gewünscht ist, die Bürgerinitiative für Bahntunnel zwischen Zamdorf und Johanneskirchen e.V. einzubeziehen, damit diese nicht ihre Argumente erst später im Verfahren einbringen muss, was nur zu Verzögerung und Mehrausgaben führt.
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