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Petition 173932

Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

Keine Anrechnung von BAföG-Zahlungen als Einkommen auf Bürgergeldleistungen vom 25.10.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass die Zahlung von BAföG für ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nicht als Einkommen auf die Bürgergeldleistungen angerechnet wird in analoger Anwendung der Hinzuverdienstmöglichkeiten.

Begründung

Anrechnung des BAföGs überdenken: Es wäre gerecht, wenn das BAföG, ähnlich wie ein Minijob, für Studierende in Bürgergeldhaushalten nicht als Einkommen angerechnet würde. Schließlich soll das BAföG dazu dienen, das Studium zu finanzieren und nicht, die Familien zu entlasten – eine Aufgabe, die eigentlich durch das Bürgergeld erfüllt werden soll.

Erhöhung der Freibeträge: Alternativ könnte eine Erhöhung des Freibetrags für Studierende in Bürgergeldhaushalten ebenfalls eine Erleichterung schaffen. Dies würde Studierenden ermöglichen, das BAföG weitgehend zur Finanzierung ihres Studiums zu nutzen, ohne dass es auf die Bedürftigkeit ihrer Familie angerechnet wird.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen würde eine gerechtere Förderung von Studierenden in finanzschwachen Familien sicherstellen und Chancengleichheit im Bildungssystem fördern.

Eine Änderung der BAföG-Anrechnung auf das Bürgergeld ist dringend notwendig, um jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten den Zugang zu höherer Bildung zu erleichtern. Die derzeitige Regelung stellt eine erhebliche finanzielle Belastung für Studierende dar, deren Familien auf Bürgergeld angewiesen sind. Statt einer tatsächlichen Unterstützung zur Studienfinanzierung wird das BAföG in diesen Fällen als zusätzliches Einkommen der Eltern gewertet. Dies führt dazu, dass der Zweck des BAföGs, nämlich die Ausbildung und das Studium von Menschen aus finanziell schwächeren Familien zu ermöglichen, untergraben wird.

Die aktuelle Regelung stellt auch eine Ungleichbehandlung dar, die auf lange Sicht das Bildungsniveau und die Chancen der Betroffenen negativ beeinflussen kann. Während junge Menschen unter 25 Jahren, die in einem Bürgergeldhaushalt leben und einem Minijob nachgehen, diesen anrechnungsfrei behalten dürfen, trifft dies auf BAföG-Leistungen nicht zu. Das BAföG wird also paradoxerweise benachteiligt behandelt im Vergleich zu einem Minijob, obwohl es ebenfalls als notwendige Unterstützung dient.

Durch die Anhebung des Freibetrags für BAföG oder eine anrechnungsfreie Regelung könnten Studierende aus Bürgergeldhaushalten sich auf ihr Studium konzentrieren und finanzielle Sorgen minimieren. Sie wären dann weniger gezwungen, ihre knappen Mittel zur Unterstützung der Familie aufzuwenden, sondern könnten die BAföG-Leistungen so einsetzen, wie sie gedacht sind: als Studienförderung.

Studiengänge wie Jura und Medizin erfordern enorme zeitliche und finanzielle Ressourcen. Für Studierende aus Bürgergeldhaushalten sind die hohen Kosten für Lernmittel und Fachliteratur eine große Herausforderung. Nebenjobs sind oft keine Option, da die Studienbelastung volle Konzentration verlangt. Würde das BAföG nicht auf das Bürgergeld angerechnet, könnten diese Studierenden sich besser aufs Studium konzentrieren und ihre Familien wären finanziell entlastet. Eine Reform oder höhere Freibeträge würden Chancengleichheit fördern und mehr Absolventen in wichtigen Berufsfeldern sichern.

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