Text der Petition
Mit der Petition wird eine gesetzliche Regelung für den Einbau von Kaltwasseruhren auch in bereits bestehenden Gebäuden/Wohnungen (Altbau) und nicht nur in neu zu errichtenden Gebäuden oder Neubauwohnungen gefordert.
Begründung
Änderung des Umlagemodus / Berechnungsschlüssel für Kaltwasserverbrauch in Mietwohnungen ohne Kaltwasseruhr. Hier: § 556a Abs. 1 BGB
Fallbeisiel:
In einem Mehrfamilienhaus befinden sich 8 Mietparteien
Vier Mietparteien sind Ein-Personenhaushalte, eine Mietpartei ist ein Zweipersonenhaushalt,
drei Mietparteien sind Vierpersonenhaushalte.
Die vier Einpersonenhaushalte sowie der Zweipersonenhaushalt, zahlen nach dem derzeit gültigem
Abrechnungsmodus ( nach Qm bzw. nach Wohneinheiten ),
§556a Abs. 1 Bürgerlichem Gesetzbuch,
den Mehrverbrauch an Kaltwasser der anderen drei Mietparteien mit Vierpersonenhaushalt grundsätzlich mit. Nun wenn die vier Einpersonenhaushalte Rentner mit niedrigem Einkommen sind und zudem noch Grundsicherung / Bürgergeld erhalten,
so kann dies nicht richtig sein, dass der Verbrauch aller
einfach durch 8 geteilt wird.
Ein Rechenbeispiel:
Eine Familie wäscht, weil notwendig oder auch nicht,
2 Waschmaschinen pro Tag Montag - Samstag
1 Waschvorgang benötigt zwischen 25 Liter Kaltwasser, entspricht 50 Liter pro Tag
so ergibt sich bei wohlwollend geschätzten 550 Waschladungen
im Jahr ein Verbrauch von 27500 Liter Kaltwasser ( entspricht 27,5 Kubikmeter )
Kosten Wasserverbrauch 2,78 Euro brutto pro Kubikmeter (76,45)
plus
Kosten Schmutzwasserverbrauchsgebühr1,88 Euro brutto pro Kubikmeter (51,70
Plus Grundgebühr von 450 Euro da über 16 Kubikmeter Verbrauch
Summe: 578,15 ( 72,27 pro Wohneinheit ) und dies nur für das Waschen von Wäsche von einer Familie, das alle anderen mitbezahlen müssen.