Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass das Bestellerprinzip bei Vermietungen zugunsten einer Kostenteilung der Maklerprovision zwischen Vermietenden und Mietenden abgeändert wird.
Begründung
Das Bestellerprinzip bei Vermietungen benachteiligt Vermietende(§ 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz)
Beide Parteien - Vermieter wie Mieter - bedienen sich der Dienste des vom Vermieter bestellten Maklers.
1. Die einen suchen Mietinteressenten, die anderen eine passende Wohnung. Kommt der Mietvertrag zustande, haben beide Parteien profitiert, insofern sollten auch Vermietende und Mietenden den Makler bezahlen.
2. Das Bestellerprinzip ist ungerecht, weil es unterstellt, dass der Makler ausschließlich für den Besteller – i.d.R. den Vermieter – tätig wird. Das ist in der Praxis nicht der Fall:
-Mieter lassen als Ausziehende über den Makler z.B. die Übernahme von Plissees, selbst eingebaute Kücheninseln, Lampen etc. durch die neuen Mietenden abwickeln.
-Mieter vereinbaren in der Praxis häufig Zusatztermine, um noch einmal die Räume zu vermessen und um vor Ort zu schauen, ob sich das eigene Mobiliar in der Wohnung unterbringen lässt.
-Makler stellen Wohnungsgeberbescheinigungen für Mietende aus.
-Makler lesen die Zählerstände für Strom und Wasser ab und melden die ausziehenden Mieter bei den Energielieferanten ab und die einziehenden Mieter an.
-Maklerinnen halten in einem Übergabeprotokoll für Mieter und Vermieter den Zustand der Wohnung bei Übergabe der Wohnung fest. Dies geschieht im beiderseitigen Interesse, weil es sowohl Vermietern als auch Mietern hilft, wenn es beim Auszug zu Unstimmigkeiten über den Zustand der Wohnung kommt.
3. Das Bestellerprinzip benachteiligt Vermietende auch insofern, als nach dem Wegfall der vormaligen Regelung, nach der nur die Mietenden die Maklerprovision bezahlen mussten, eine Barriere für die Umzugshäufigkeit entfallen ist. In der Praxis zeigt sich, dass das Bestellerprinzip (zusammen mit anderen Faktoren) die Mieterfluktuation, d.h. kürzere Wohndauern begünstigt. M.a.W.: Weil es Mietende nichts kostet, über die Homepage einer Maklerin eine Wohnung zu bekommen, nimmt die Häufigkeit, mit der Mietende Wohnungen wechseln, zu. Bezahlen hingegen auch Mietende einen Teil der Maklerprovision wird die Anmietung einer Wohnung von Mietinteressenten sorgfältiger durchdacht und die Wohnungsentscheidung nicht so schnell korrigiert. Die gestiegene Mieterfluktuation führt zu Mehrkosten für Vermietende, nicht nur, weil sie immer wieder die Maklerprovision bezahlten müssen, sondern auch weil immerwährende Ein- und Auszüge Beschädigungen und Abnutzungen der Wohnung beschleunigen und Vermietende häufiger renovieren müssen, was dem Nachhaltigkeitspostulat widerspricht.
4.Marktanalysen haben für Österreich ergeben, dass Vermietende, die ihre Wohnung selbst vermarkten, die Nettomieten höher ansetzen. Die fehlende Beratung durch Makler, die die Miete marktüblich bemessen, kommt Mieter teuer zu stehen. In Österreich zeigt sich bundesweit ein Anstieg der Nettomietpreise bei Objekten, die von Eigentümerinnen selbst vermarktet werden.