Text der Petition
1.) Maßnahmen des Bundeskanzleramts zur Befreiung der in Iran zu Unrecht Inhaftierten StaatsbürgerInnen; Konkret für Nahid Taghavi, einer 70jährigen Kölnerin, sowie weiterer inhaftierter Deutscher, deren Anzahl und Namen der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Wir fordern, dass der Bundeskanzler sich der Angelegenheit annimmt und sie zur “Chefsache” macht.
2.) Mehr Schutz für von Verfolgung bedrohte Exil-IranerInnen in Deutschland
3.) Einen bundesweiten Abschiebestopp für Iran.
Begründung
Am 28. Oktober gab das Justizministerium der Islamischen Republik Iran bekannt, dass man den deutschen Staatsbürger Jamshid Sharmahd (69) in Teheran hingerichtet hat. Seit mehr als zwei Jahren hatten wir uns mit HÁWAR.help und gemeinsam mit Sharmahds Tochter, der in den USA lebenden Gazelle Sharmahd, für seine Freilassung eingesetzt.
Jamshid Sharmahd war ein fürsorglicher Vater, ein erfolgreicher Elektroingenieur, ein Journalist und Kämpfer für Freiheit und Menschenwürde in seinem geliebten Heimatland Iran.
Im selben Jahr, 2020, in dem Sharmahd aus Dubai während einer Dienstreise nach Iran verschleppt wurde, wurde auch die deutsche Staatsbürgerin und Frauenrechtlerin Nahid Taghavi in ihrer (Zweit-)Wohnung in Teheran verhaftet. Sie war für eine Besuchszeit im Land. Die politische Gefangene wird seither im berüchtigten Evin-Gefängnis festgehalten, wo die Haftbedingungen katastrophal sind. Mehrere Monate musste die heute 70-jährige in Isolationshaft verbringen. Die Kölnerin leidet unter Schmerzen und Krankheiten, die unbehandelt bleiben.
Nun ist die Sorge um Nahid groß. „Die Ermordung Sharmahds ist eine neue Eskalationsstufe – und macht mir große Angst. Den Schutz, den meine Mutter dachte zu haben, weil sie Deutsche ist; der ist jetzt weg“, sagt Mariam Claren, ihre in Deutschland lebende Tochter. Bis heute hat sich der Bundeskanzler weder zur Geiselnahme geäußert noch sich mit Claren zu einem Gespräch getroffen – und wiederholt damit den gleichen Fehler, der zur Hinrichtung Jamshid Sharmahds geführt hat.
Während es anderen Staaten wie Belgien, Frankreich, Schweden und den U.S.A. gelingt, ihre Geiseln zu befreien und regelmäßig die Geiseldiplomatie Teherans verurteilen, lässt Deutschland seine im Stich. Wenn Emmanuel Macron dem iranischen Außenminister bei Treffen seine Bedingungen diktiert, dürfte es auch Olaf Scholz möglich sein. Wir fordern, dass das Bundeskanzleramt seiner Schutzverpflichtung für die in Iran zu Unrecht Inhaftierten StaatsbürgerInnen nachkommt und wirksame Maßnahmen zu ihrer Freilassung ergreift! Dazu würden beispielsweise die Einsetzung einer Taskforce gehören, die auch mit anderen betroffenen EU-Ländern zusammen arbeitet, das Drohen mit dem Abbruch der Handelsbeziehungen oder mit der Auslösung des Snapback-Mechanismus zur Wiedereinsetzung von Sanktionen im Rahmen des JCPOA, regelmäßige öffentliche Stellungnahmen, u.v.m.
Die Verschleppung deutscher StaatsbürgerInnen im Ausland ist kein Pappenstiel! Nach vier Jahren der Bittstellerschaft und der immer wieder vor unserer Nase zugeschlagenen Türen, verlangen wir Taten statt Tweets. Geschieht das nicht, werden weitere Menschen sterben und deutsche StaatsbürgerInnen im Ausland nicht sicher sein.
Die Untätigkeit der Bundesregierung kostete Jamshid Sharmahd das Leben. Wenigstens Nahid Taghavi und die übrigen inhaftierten deutschen StaatsbürgerInnen sollten nun auf eine wirksame Intervention der Bundesrepublik hoffen dürfen.
Gehört der Iran nicht zu den Ländern, bei denen bereits sehr lange die Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaft gegeben war, weil das Land seine Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlässt?
Warum das wichtig ist: Weil man als Doppelstaatsbürger in seinem "Geburtsland", wenn man sich dort aufhält, nicht bei Bedarf mit dem deutschen Pass winken kann.
Es mag natürlich wichtig und richtig sein, dass man irgendwie rechtlich "Deutscher im Ausland" ist, aber nicht, soweit Rechte und auch Pflichten des ursprünglichen Landes betroffen sind. Der Iran muss sich also nicht an bundesdeutsche Gesetze halten und den Betreffenden als "Deutschen" sehen.
Bei aller Tragik (Todesstrafe), die unabhängig von den wohl eigenen Taten der Betreffenden, nicht relativiert werden soll: Der Bundeskanzler kann nicht mehr tun, als vermutlich schon getan wird.
Aber für den Iran verbleibt der Betreffende vermutlich ein iranischer Staatsbürger.
jahrgang1952 | Sun Dec 22 14:36:25 CET 2024 - Sun Dec 22 14:36:25 CET 2024
Richtig
Wer sich nicht entscheiden kann und dann noch dorthin geht ,der weis genau was er/sie tut.
Dann nach Deutschland zu rufen wegen seiner doppelten Staatsbürgerschaft finde ich
nicht in Ordnung.
Hier sollte das Prinzip sein entweder oder.