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Petition 174453

Unterhaltsrecht (Kinder)

Anrechnung des für pflegebedürftige Kinder gezahlten Pflegegeldes auf den Betreuungsunterhalt vom 03.11.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass für pflegebedürftige Kinder gezahltes Pflegegeld auf den Betreuungsunterhalt anzurechnen ist.

Begründung

Zurzeit ist es so, dass eine z.B. Mutter, die ein pflegebedürftiges Kind hat, das sie pflegt, entsprechend des Pflegegrades des Kindes Pflegegeld erhält.
Die Höhe des Pflegegeldes ist davon unabhängig, ob die z.B. Mutter aufgrund der Behinderung des Kindes Kosten hat wie z.B. eine Zuzahlung zum Rollstuhl oder ähnliches.
Es gibt zurzeit z.B. Mütter mit Kindern, denen aufgrund einer psychischen Auffälligkeit ein Pflegegrad zuerkannt wurde. Die Pflege dieser Kinder kostet -abgesehen von der Zeit, die die z.B. Mütter für die Pflege aufwenden- nichts.

Der Zeitaufwand durch die Pflege bewirkt, dass die z.B. Mutter nicht oder nur Teilzeit arbeiten kann. Deshalb muss der z.B. Vater der Mutter Betreuungsunterhalt zahlen. Für die Berechnung des Betreuungsunterhalts kommt meist die 1/2-Regelung zur Anwendung: Das Einkommen von Mutter und Vater wird in einen Topf geworfen und jeder bekommt dann die Hälfte davon.

Die Mutter hat aber nun zusätzlich noch das Pflegegeld.

Ihr wird also ihr Verdienstausfall doppelt abgegolten. Und -dank gender gap- hat sie schon nur durch die 1/2-Regelung meist mehr Geld zur Verfügung, als würde sie selbst Vollzeit arbeiten.

Das bringt mehrere Probleme mit sich:

1) Die z.B. Mutter hat keinen Anreiz, ihr psychisch auffälliges Kind in Schule/Arbeit und damit außer Haus zu bringen, weil das für sie erhebliche finanzielle Einbußen mit sich bringt.

2) Der Anreiz, z.B. den Vater, der sein Kind sehen und positiv beeinflussen möchte, aus dem Leben des Kindes auszuschließen, ist groß.

3) Der z.B. Vater hat trotz deutlich längerer Ausbildung und besser bezahltem Job am Ende für sich alleine weniger Geld zur Verfügung als z.B. die Mutter für sich alleine.

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