Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Straßenverkehrs-Ordnung zukünftig nicht mehr die vorgeschriebenen Fahrtrichtungen positiv signalisieren soll (weiße Pfeile auf hellblauem Grund), sondern die unzulässigen Fahrtrichtungen (Abbiegeverbot) mit rot und diagonal durchgestrichenem schwarzen Pfeil auf weißem Grund und roter Umrandung dargestellt werden.
Begründung
Die vorgeschriebene Fahrtrichtung wird zur Zeit in den meisten Fällen positiv signalisiert, indem diese durch die Zeichen 209, 211, 214, 215, 220 und 222 mit einem weißen Pfeil oder mehreren weißen Pfeilen auf hellblauem Grund angezeigt werden.
In anderen Ländern wie beispielsweise Großbritannien wird ein Abbiegeverbot für die nicht zugelassenen Fahrtrichtungen mit rot und diagonal durchgestrichenem schwarzem Pfeil auf weißen Grund und roter Umrandung angezeigt.
In Deutschland und damit im Geltungsbereich der StVO gibt es mit dem Zeichen 272 "Verbot des Wendens" ein Verkehrszeichen mit demselben Schema.
Es wird gefordert, analog dazu Zeichen nach dem Schema rot und diagonal durchgestrichener schwarzer Pfeil bzw. rot und diagonal durchgestrichene schwarze Pfeile auf weißem Grund mit roter Umrandung einzuführen.
Diese Zeichen sind für besondere Gefahrenstellen als Ersatz oder in Ergänzung zu den Zeichen für die zugelassenen Fahrtrichtungen geeignet, wenn nicht sogar erforderlich.
Ein Beispiel ist eine mehrspurige Straße, in deren Mitte eine Straßenbahn oder Stadtbahn auf separatem Bahnkörper verkehrt und an Querstraßen die Straßenfläche kreuzt. In solchen Fällen gibt es an Kreuzungen oftmals die Festlegung, dass die vorgeschriebenen Fahrtrichtungen des parallelen Straßenverkehrs in die Richtungen geradeaus und rechts festgelegt werden, weil auf dem Bahnkörper zeitgleich entlang des Straßenverlaufs geradeaus verkehrt wird. Eine ordnungswidriges Linksabbiegen an einer solchen Stelle birgt ein höheres Unfallrisiko wegen der beteiligten Fahrzeuge, insbesondere bei Kraftfahrzeugen vs. Schienenfahrzeuge. Es handelt sich also um eine besondere Gefahrenstelle. Stellenweise wird das Linksabbiegen ebenfalls durch das Zeichen 272 "Verbot des Wendens" verboten.
Schließlich wird davon ausgegangen, dass ein Verbotszeichen in seiner Wirkung und im Hinblick auf die nicht zugelassene Fahrtrichtung eine stärkere Wirkung als ein Gebotszeichen auf die Verkehrsteilnehmer hat.