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Petition 174768

Mietrecht

Umlage von Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen auf Mieter vom 13.11.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen wie folgt auf Mieter umgelegt werden können:
1) Zunächst wird die erhöhende Umlage ausschließlich dahingehend verrechnet, dass die aufgrund der Modernisierung zu zahlende Mehrwertsteuer vom Mieter über den Vermieter an den Staat weitergeleitet wird.
2) Anschließend soll ausschließlich der Nettowert der Modernisierung umlagefähig sein.

Begründung

Nach derzeitigem Stand sind REGELHAFTE Modernisierungen jeglicher Art mit Mehrwertsteuer belastet. Diese sind durch Umlage vom Mieter zu zahlen.
Hat sich eine Modernisierung amortisiert, so bleibt die entsprechende Mieterhöhung bestehen - immer noch basierend auf der BEZAHLTEN Mehrwertsteuer, NICHT JEDOCH auf den NETTO-Wert der Modernisierung.
Beispiel:
Ist eine Modernisierung zu 6 000 € gegeben und sei die MWST = 20% ( wegen der GERADEN ZAHLEN ) und diese sei über 10 Jahre Umlagefähig,
So ist der MWST - Anteil 20% = 1 200 €, der NETTOWERT 4 800 €.
Die Umlage beträgt sodann: 6 000 / 120 Monate = 50 €, wovon 10 € MWST sind.
NACH der UMLAGEZEIT ist OFFENSICHTLICH die MWST VOLLSTÄNDIG an die BUNDEREPUBLIKDEUTSCHLEND beglichen.
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Aber sie sind noch Bestandteil der Mieterhöhung.
Die MWST ist also nunmehr an den Vermieter zu zahlen; NICHT MEHR AN DEN STAAT.
Der Staat hat also die VERMIETER zu MWST - Empfängern gemacht.
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Bei einer Umlagezeit von 10 Jahren und bei einem MWST-Satz von 20% ( wie gesagt : gerade Zahlen) erhält ein Vermieter 2% MWST-Gegenwert PRO Jahr.

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