Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen wie folgt auf Mieter umgelegt werden können:
1) Zunächst wird die erhöhende Umlage ausschließlich dahingehend verrechnet, dass die aufgrund der Modernisierung zu zahlende Mehrwertsteuer vom Mieter über den Vermieter an den Staat weitergeleitet wird.
2) Anschließend soll ausschließlich der Nettowert der Modernisierung umlagefähig sein.
Begründung
Nach derzeitigem Stand sind REGELHAFTE Modernisierungen jeglicher Art mit Mehrwertsteuer belastet. Diese sind durch Umlage vom Mieter zu zahlen.
Hat sich eine Modernisierung amortisiert, so bleibt die entsprechende Mieterhöhung bestehen - immer noch basierend auf der BEZAHLTEN Mehrwertsteuer, NICHT JEDOCH auf den NETTO-Wert der Modernisierung.
Beispiel:
Ist eine Modernisierung zu 6 000 € gegeben und sei die MWST = 20% ( wegen der GERADEN ZAHLEN ) und diese sei über 10 Jahre Umlagefähig,
So ist der MWST - Anteil 20% = 1 200 €, der NETTOWERT 4 800 €.
Die Umlage beträgt sodann: 6 000 / 120 Monate = 50 €, wovon 10 € MWST sind.
NACH der UMLAGEZEIT ist OFFENSICHTLICH die MWST VOLLSTÄNDIG an die BUNDEREPUBLIKDEUTSCHLEND beglichen.
======>>>>>>
Aber sie sind noch Bestandteil der Mieterhöhung.
Die MWST ist also nunmehr an den Vermieter zu zahlen; NICHT MEHR AN DEN STAAT.
Der Staat hat also die VERMIETER zu MWST - Empfängern gemacht.
======>>>>>>>
Bei einer Umlagezeit von 10 Jahren und bei einem MWST-Satz von 20% ( wie gesagt : gerade Zahlen) erhält ein Vermieter 2% MWST-Gegenwert PRO Jahr.
Otext: „NACH der UMLAGEZEIT ist OFFENSICHTLICH die MWST VOLLSTÄNDIG an die BUNDEREPUBLIKDEUTSCHLEND beglichen.“
AW: Die MwSt ist bereits durch Zahlung der Rechnungsgesamtsumme geglichen und nicht erst nach Beendigung der Amortisation.
Otext: Aber sie (Anm.: die MwSt) sind noch Bestandteil der Mieterhöhung.
AW: Klar! Auch die MwSt stellt für den Vermieter Investitionskosten dar, welche vorhanden sein müssen. Insofern tritt der Vermieter auch für die MwSt in Vorleistung.
Otext: „Die MWST ist also nunmehr an den Vermieter zu zahlen; NICHT MEHR AN DEN STAAT.
AW: Noch nie wurde die MwSt vom Mieter über den Vermieter an den Staat gezahlt.
Otext: „Der Staat hat also die VERMIETER zu MWST - Empfängern gemacht.
AW: Falscher Denkansatz! Der Vermieter ist nicht Empfänger der Mehrwertsteuer, sondern Empfänger der Umlage. Der MwSt- Betrag ist da nur eine kalkulatorische Berechnungsbasis.
Otext: „Bei einer Umlagezeit von 10 Jahren und bei einem MWST-Satz von 20% ( wie gesagt : gerade Zahlen) erhält ein Vermieter 2% MWST-Gegenwert PRO Jahr.“
AW: Aha, da läuft also der Hase: Der böse Vermieter und Kapitalferkel steckt sich mal wieder die Taschen voll - in diesem Fall weil er so blöde war, eine Modernisierung durchzuführen, -für diese Modernisierung in Vorleistung trat, ggfls. hierfür einen Kredit aufnahm und lediglich der Hoffnung verfallen ist, dass die Mieter auch pünktlich zahlen, sonst müsste der böse Vermieter zahlen -und zwar aus seinem Privatvermögen. Bekannt ist sicher, dass der böse Vermieter seine Mieteinkünfte auch versteuern muss und nicht zu 100 v. H. in seine Tasche landet.