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Diskussion zur Petition 174768

Mietrecht

Umlage von Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen auf Mieter vom 13.11.2024

Diskussionszweig: Äpfel mit Birnen verwechselt...?

Heinz 548 | 03.12.2024 - 13:18

Äpfel mit Birnen verwechselt...?

Anzahl der Antworten: 4

Die Mehrwertsteuer wurde bereits mit Zahlung der (Modernisierungs)Rechnung an den Staat gezahlt. Wurde die MwSt bei der Umlage berücksichtigt, ist es in der Folge nur eine Art „Ratenzahlung“, zu leisten durch den Mieter. Wieso zahlt der Vermieter die MwSt an den Staat? Ist es nicht eher so, dass der Rechnungssteller diese Steuer erhebt und (als Durchlaufposten und unter Berücksichtigung der Vorsteuer) an den Fiskus weiterleitet?

Otext: „NACH der UMLAGEZEIT ist OFFENSICHTLICH die MWST VOLLSTÄNDIG an die BUNDEREPUBLIKDEUTSCHLEND beglichen.“

AW: Die MwSt ist bereits durch Zahlung der Rechnungsgesamtsumme geglichen und nicht erst nach Beendigung der Amortisation.


Otext: Aber sie (Anm.: die MwSt) sind noch Bestandteil der Mieterhöhung.

AW: Klar! Auch die MwSt stellt für den Vermieter Investitionskosten dar, welche vorhanden sein müssen. Insofern tritt der Vermieter auch für die MwSt in Vorleistung.


Otext: „Die MWST ist also nunmehr an den Vermieter zu zahlen; NICHT MEHR AN DEN STAAT.

AW: Noch nie wurde die MwSt vom Mieter über den Vermieter an den Staat gezahlt.


Otext: „Der Staat hat also die VERMIETER zu MWST - Empfängern gemacht.

AW: Falscher Denkansatz! Der Vermieter ist nicht Empfänger der Mehrwertsteuer, sondern Empfänger der Umlage. Der MwSt- Betrag ist da nur eine kalkulatorische Berechnungsbasis.


Otext: „Bei einer Umlagezeit von 10 Jahren und bei einem MWST-Satz von 20% ( wie gesagt : gerade Zahlen) erhält ein Vermieter 2% MWST-Gegenwert PRO Jahr.“

AW: Aha, da läuft also der Hase: Der böse Vermieter und Kapitalferkel steckt sich mal wieder die Taschen voll - in diesem Fall weil er so blöde war, eine Modernisierung durchzuführen, -für diese Modernisierung in Vorleistung trat, ggfls. hierfür einen Kredit aufnahm und lediglich der Hoffnung verfallen ist, dass die Mieter auch pünktlich zahlen, sonst müsste der böse Vermieter zahlen -und zwar aus seinem Privatvermögen. Bekannt ist sicher, dass der böse Vermieter seine Mieteinkünfte auch versteuern muss und nicht zu 100 v. H. in seine Tasche landet.
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