Text der Petition
Anhebung steuerlicher Höchstbeträge in § 10 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 9 Einkommenssteuergesetz (EStG), damit Eltern für die Betreuungskosten ihrer Kinder und für die Kosten, die Eltern u.a. für Schulen in freier Trägerschaft entstehen, wieder einen angemessenen Betrag absetzen können.
Begründung
Die Höchstbeträge in § 10 Abs. 1 Nr. 5 (4.000€) und Nr. 9 (5.000€) wurden seit vielen Jahren nicht angehoben. Dies stellt letztlich eine Benachteiligung gegenwärtiger Elterngenerationen gegenüber früheren dar, weil aufgrund der Inflation der Gegenwert des jeweils festen Höchstbetrags damals, als der Betrag erstmals in das EStG aufgenommen wurde, viel höher war als heute. Es handelt sich somit um eine erhebliche schleichende Kürzung der steuerlich absetzbaren Beträge.
Deshalb sind die Beträge unverzüglich anzupassen (z.B. gemessen an der Inflation entsprechend deutlich zu erhöhen). Dies sorgt somit auch für eine Steuergerechtigkeit zwischen den Elterngenerationen.